Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Engelbert F***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I) und des Vergehens des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (ergänze: Z 2) StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Engelbert F***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (römisch eins) und des Vergehens des Missbrauches e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 StGB aF Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, StGB aF (2.) schuldig erkannt. Danach hat er im Sommer 200... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (Punkt I und II des Urteilstenors) und der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Abtenau Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst H***** - abweichend von der gegen ihn wegen des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF erhobene Anklage - "des Vergehens" des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von Frühjahr 2000 bis 28. Februar 2003 in Grinzens wiederholt (wöchentlich ein- bis viermal) seine minderjährige Tochter Sabine H*****, geboren 28. April 1986, dadurch, dass er durch sie an... mehr lesen...
Gründe: El Gohary E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 24. Juli 2002 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an der am 2. August 1990 geborenen unmündigen Denise D***** vorgenommen hat, indem er mehrfach deren Brust betastete und streichelte. El Gohary E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erka... mehr lesen...
Gründe: Walter W***** wurde (I) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Vergehen (II 1, 2) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 Abs 2, 15 StGB sowie des (III) Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Walter W***** wurde (römisch eins) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Gernot M***** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1994 und von Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1993 eine Abgabenverkürzung an E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1955 geborene Walter C***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (B) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1955 geborene Walter C*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl B***** des Verbrechens des teils nur versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und (§ 15) StGB schuldig erkannt, weil er im Zeitraum von 1996 bis zum Frühherbst 1998 in Hieflau außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen bzw teils vorzunehmen versucht hat, indem er die am 14. Oktober 1984 geborene Renate M***** in mehrfachen Angriffen an den Brüsten und am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Anästhesist Dr. Abdul M***** des Vergehens der Schändung nach § 205 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Anästhesist Dr. Abdul M***** des Vergehens der Schändung nach Paragraph 205, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 16. September 1998 in Wien die Özgür Z*****, also eine Person weiblichen Geschlechtes, die sich nach einem Schwangerschaftsabbruch unter dem Einfluss der Narkose am Gyn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard W***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (I) sowie der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (II) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard W***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB aF (römisch eins) sowie d... mehr lesen...
Gründe: Johann E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, wonach er am 29. und 30. August 1998 in Innsbruck in zwei getrennten Vorfällen an der am 1. Juli 1989 geborenen, sohin unmündigen Sara B***** durch Abgreifen ihres Geschlechtsteils und ihrer Brust geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat. Johann E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB sch... mehr lesen...
Gründe: Christian J***** wurde der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 erster und dritter Fall und 15 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB, Roswitha R***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Johann S***** der Verbrechen (1./a und b) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (2.) der teilweise (1./a) in Idealkonkurrenz damit verwirklichten Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und (3./a und b) der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und § 15 StGB sowie (4.) des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn J... mehr lesen...
Gründe: Hermann P***** wurde der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.1.), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I.2.), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und Abs 3 zweiter Fall StGB (II.1.), des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II.2.) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall, Z 2 und Z 3 StGB (III.) sowie der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Herbert V***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (V) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB (III) und der schweren Körperverl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der polnische Staatsangehörige Boguslaw D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I) sowie der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der polnische Staatsangehörige Boguslaw D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §202StGB §212StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auch in den Fällen, in denen der Täter das Verbrechen nach § 201 StGB oder das Vergehen nach § 202 StGB an seinem eigenen Kind, Wahlkind, Stiefkind oder Mündel unter Willensbrechung des Opfers verübt, ist Idealkonkurrenz mit § 212 StGB möglich, weil die Autorität des Täters für das Entstehen der Tatsituation und für die Tatausführung in der Regel mitbestimmend ist, die Widersta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II) und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III) sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unangefochtene Freisprüche enthält, wurde Wilhelm K***** der Verbrechen der Schändung nach § 205 Abs 1 StGB (II des Urteilssatzes) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I A u B) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unangefochtene Freisprüche enthält, wurde Wilhelm K... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Es kommt auf das Bestehen eines faktischen Schutzverhältnisses an; die Beaufsichtigung der Minderjährigen kann sich nicht nur auf Grund ausdrücklicher Erklärungen, sondern auch aus bloß tatsächlichen Verhältnissen und lediglich vorübergehend ergeben. Entscheidungstexte 13 Os 68/96 Entscheidungstext OGH 05.06.1996 13 Os 68/96 ... mehr lesen...