RS OGH 1979/4/26 12Os34/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §212

Rechtssatz

Ein Erwachsener, der eine noch aufsichtsbedürftige Person (hier: fünfjähriges Kleinkind), wenn auch nur auf beschränkte Dauer (hier: Spaziergang), aus dem Elternhaus weg in seine Obhut bringt, schafft damit üblicherweise ein Autoritätsverhältnis.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095239

Dokumentnummer

JJR_19790426_OGH0002_0120OS00034_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten