Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Kurt S*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (erster Deliktsfall) StGB, des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB, des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 und § 15 StGB sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er seine am 21. Novemb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Karolj S*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (erster Deliktsfall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Forchtenau (Gemeinde Aurolzmünster) die beiden nachstehend genannten unmündigen Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht, und zwar 1) im Jahre 1984 die am 13.Februar 1972 geborene Irmgard A*** (mehrmals) durch Bet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Oktober 1947 (im Urteil irrtümlich: 10.Jänner 1947) geborene Hilfsarbeiter Anton W*** (zu I und VI) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, (zu II) des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB, (zu III und V) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB sowie (zu IV) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1947 geborene Helmut MAY I. des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs. 1 StGB und II. des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 15. Jänner 1986 (in einem abgelegenen Waldgebiet im Bereich der Exelbergstraße zwischen Scheiblingstein und Wien-Neuwaldegg) Susanne D*** (geboren am 23.März 1964) zu I. mit Gewalt gegen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.Mai 1967 geborene Christian Klaus F***, der am 2.September 1958 geborene Michael S*** und der am 18.Februar 1961 geborene Arno Friedrich Günther A*** (zu A 1) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB, Michael S*** und Arno A*** (zu A 2 und A 3) des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB, Michael S*** und Christian F*** (zu B und D) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und Chris... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert A I./ des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB, II./ des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB, III./ des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB und IV./ des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit b WaffenG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Münster I./ nachgenannte unmündige Personen auf ande... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Dezember 1937 geborene Hans A wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (I), des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (II) sowie des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (III) schuldig erkannt, weil er in Baden (zu I) im Sommer und Herbst 1983 in wiederholten Angriffen eine unmündige Person, nämlich die am 28. August 1970 geborene Helga B, durch Betasten ihrer Brüste und ihres Geschlechtsteils a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der am 8.September 1937 geborene Mittelschullehrer Dr. Anton A (im dritten Rechtsgang) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall, StGB und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat er in Goldegg-Weng 1.) seinen unmündigen Adoptivsohn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. November 1928 geborene Hauptschullehrer Walter A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom Jahre 1980 bis zum Oktober 1981 in Mürzzuschlag als Lehrer unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber den seiner Ausbildung unt... mehr lesen...
Norm: StGB §202StGB §212StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die Ausnützung des Autoritätsverhältnis setzt ein gezieltes, für den Erfolg kausales Täterverhalten im Sinne eines Einsatzes dieser Autorität voraus; bloße Ausnützung einer sich lediglich im Zusammenhang mit der Stellung des Täters bietenden Gelegenheit reicht nicht, wohl aber ein dem Täter wie dem Opfer bewusster schlüssiger Einsatz des Abhängigkeitsverhältnisses. E... mehr lesen...
Norm: StGB §209StGB §212
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 209 StGB mit § 212 StGB möglich. Entscheidungstexte 13 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 13 Os 161/82 Veröff: SSt 54/10 = EvBl 1984/7 S 20 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095377 Dokumentnummer JJR_1983021... mehr lesen...
Gründe: Der am 26.Februar 1953 geborene, ehemalige Volksschullehrer und nunmehr als Rezeptionist tätige Thomas A wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. (1), des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB. (2) und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB. (3) schuldig erkannt. Der den Schuldsprüchen zu Grunde liegende Sachverhalt ist dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Erwin A der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom Juli bis November 1978 in Berndorf und Weißenbach/Tr. in wiederholten Angriffen mit der am 31.Jänner 1965 geborenen Helga B den außerehelichen Beischlaf unternommen (I 1) und im November 1981 in Berndorf eine unmündige Person, nämlich die am 4. Jänner 1969 gebor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Oktober 1938 geborene Hilfsarbeiter Adolf A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Nach dem vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt war der Angeklagte am 18. Oktober 1980 gegen 14.00 Uhr nach dem Genuß von zwei Flaschen Bier und drei bis vier Stamperln Schnaps (zwischen 11.30 Uhr und 13.15 Uhr) mittelstark alkoholisiert (Blutalkoholgehalt etwa zwei Stunde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1945 geborene Maler- und Anstreichergehilfe Johann A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB., des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB., des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1 und 15 StGB. sowie des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Sonderschuldirektor Johann A zu Punkt I A und B des Schuldspruches des Verbrechens der teils vollendeten und teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den §§ 207 Abs 1 (erster Fall) und 15 StGB, zu Punkt II A und B des Schuldspruches des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, in der Zeit vom Jahr 1968 bis zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 29-jährige Monteur Harald A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er im April 1979 in seiner Wohnung in Schwertberg, um sich geschlechtlich zu erregen, seine neunjährige Stieftochter Alexandra B wiederholt dazu verleitete, unzüchtige Handlungen an sich selbst vorzunehmen, indem er sie ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A mehrerer in bezug auf (A) seine (nunmehr siebzehnjährige eheliche) Tochter Brigitte A (Fakten I., II., III. und V.) sowie (B) auf seine (nunmehr einundzwanzigjährige vormalige) Stieftochter Silvia B (Fakten IV., VI. und VII.) begangener strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Diesen Schuldsprüchen zufolge hat er (A) im Herbst 1975 die damals knapp zwälfjährige Brigitte A (I.) gefragt, ob sie mit ihm 'schlafen' wolle, und sie nach ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Seine Stellung gegenüber dem Opfer nützt nicht nur jener Täter aus, der seine Autorität einsetzt, um den Willen der geschützten Person derart zu beeinflussen, daß diese die Unzuchtshandlungen setzt oder an sich geschehen läßt, sondern auch derjenige, der sich ihm durch das Autoritätsverhältnis sonst eröffnende Möglichkeiten für unzüchtige Zwecke zunutze macht, ohne gleichzeitig (selbst) Verführer zu sein. Der Unzucht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Juli 1953 geborene Georg A des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den (zusammengefaßt wiedergegebenen) wesentlichen Urteilsfeststellungen ist der Angeklagte mit der Schwester der am 30. September 1965 geborenen Schülerin Veronika B verheiratet. Veronika B kam des öfteren, so auch wieder zu Ferienbeginn im Sommer 1979, nach Einöden (St. Johann/Pongau), wo der hauptb... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der teils vollendeten und teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1, 15 StGB (Pkte A und B) sowie der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Pkt C) und der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Pkt D) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Pkt E) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien und Langenzersdorf A) am 12. Juni 1980 die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. Februar 1941 geborene Installateurhelfer Alfred A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs. 1 StGB, des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 StGB, des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB, des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauches eines Autoritä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. Oktober 1953 geborene Handelsvertreter Robert A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 15, 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 9. Oktober 1979 in Innsbruck die am 9. Juni 1968 geborene Hauptschülerin Michaela B dadurch anders als durch Beischlaf zur Unzucht zu mißbrauchen versuchte, daß er die Genannte nach Vorzeigen von zwei Sex-Magazinen aufforderte, sein entblößtes Glied anzugreif... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Jänner 1955 geborene Paul A und der am 11.Februar 1949 geborene Erich B des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach den §§ 15, 204 Abs. 1 StGB. (Punkt 1), Paul A überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 StGB. (2) schuldig erkannt. Im Punkt 1 liegt ihnen zur Last, am 30.April 1979 in Jenbach im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Maria C mit Gewalt, indem sie die Genannte zu Bode... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Juni 1942 geborene Hilfsarbeiter Robert A und dessen Lebensgefährtin, die am 14.Jänner 1940 geborene Hausfrau Emma B, der Vergehen der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB. (Punkt A des Urteilssatzes), der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB. (Punkt B des Urteilssatzes) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB., Emma B zum Teil auch in Form der Beteil... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den am 4.Feber 1950 geborenen Bauhilfsarbeiter (Reitstallbesitzer) Walter A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs. 1, auch 15 StGB schuldig, weil er im Sommer 1979 die am 2. Juli 1966 geborene Daniela B und die am 22.Jänner 1966 geborene Barbara C jeweils durch einmaliges Betasten ihrer bekleideten Brust zur Unzucht mißbraucht und Daniela B überdies in einem weiteren Fall durch Hingreifen mit e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. August 1927 geborene Hilfsarbeiter Laszlo A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 erstem Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 17. und 18. Mai 1980 in Wien wiederholt unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hat. Während der Schuldspruch selbst, dem Tenor der Anklageschrift folgend, die unzüchtigen Handlung nur global und ohne Differenzierung nach de... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. September 1937 geborene Mittelschullehrer Dr. Anton A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (zu ergänzen: erster Deliktsfall) StGB. und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 (wieder zu ergänzen: erster Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er 'in der Zeit von 1973 bis 1978' in Goldegg-Weng die am 15. Mai 1961, 11. Juli 1964 und 6. März 1969 g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1924 geborene Sonderschuldirektor Johann A von dem in 16 (I) bzw. 4 (II) Punkten (zusammenfassend) dargestellten Anklagevorwurf des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB (I der Anklage) und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB (II der Anklage) gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Juni 1944 geborene Angeklagte Wilhelm A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB., des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. sowie des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Als das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen (Punkt 1. des Urteilssatzes) liegt ihm zur Last, daß er in der Zeit zwischen Mai 1978 und 1.August 1979 in Gletsc... mehr lesen...