Norm: StGB aF §203StGB §206 Abs1StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Von Unzucht im Sinne eines geschlechtlichen Missbrauchs kann nur dann gesprochen werden, wenn zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörige, somit dem männlichen oder weiblichen Körper spezifische eigentümliche Körperpartien des Opfers oder des Täters mit dem Körper des anderen in eine - nicht bloß flüchtige und sexual sinnbezogene - Berührung gebracht werden. Ent... mehr lesen...
Norm: StGB aF §203StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Unter "Unzucht" ist nur ein solches Verhalten zu verstehen, durch das die Sittlichkeit in geschlechtlicher Beziehung verletzt wird. Es muß das vom Vorsatz des Täters umfaßte Tatverhalten somit schon nach seinem objektiven Charakter zum Geschlechtsleben strafgesetzwidrig in Beziehung stehen. Entscheidungstexte 12 Os 164/75 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB aF §203StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Weder ein Kuß (auch Zungenkuß) schlechthin noch das Streicheln oder Betasten bloß am Oberschenkel, mögen derartige Tathandlungen auch letztlich sogar sexuellen Beweggründen entspringen, kann für sich allein einen Mißbrauch zur Unzucht im strafrechtlichen Sinn darstellen; derartige Handlungen könnten allerdings unter entsprechenden Begleichtumständen auch als an sich sexuell indifferente Handlungs... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Eine Berührung der noch nicht entwickelten Brust eines unmündigen Mädchens oder eine solche des Gesäßes stellt für sich allein in der Regel noch nicht das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen dar. Entscheidungstexte 13 Os 162/75 Entscheidungstext OGH 08.01.1976 13 Os 162/75 11 Os 183/80 Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §212
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 206 und § 212 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 10 Os 121/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 10 Os 121/75 10 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 10 Os 9/76 Veröff: SSt 47/12 = EvBl 1976/241 S 521 9 Os 154/76 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §202 Abs1StGB §207 Abs1StGB §212
Rechtssatz: Der erste und der zweite Deliktsfall des § 207 Abs 1 StGB setzen keine auf Befriedigung der Lüste gerichtete Absicht des Täters voraus. Entscheidungstexte 10 Os 80/75 Entscheidungstext OGH 17.07.1975 10 Os 80/75 Veröff: EvBl 1976/75 S 138 12 Os 164/75 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: RStGB §212
Rechtssatz: Das Tatbild "des Totschlägers" im Sinne des § 212 RStGB entspricht nicht jenem des gemeinen Mordes nach den §§ 134, 135 Z 4 StG. Entscheidungstexte 10 Os 120/72 Entscheidungstext OGH 15.06.1973 10 Os 120/72 Veröff: EvBl 1973/309 S 638 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0072... mehr lesen...
Norm: RStGB §211RStGB §212
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, welches StG strenger oder milder ist, kann auf die Fortentwicklung des deutschen Strafrechtes in Beziehung auf die §§ 211, 212 RStGB nach dem Jahre 1945 nicht Bedacht genommen werden, sondern es ist nur das zur Tatzeit in Geltung gestandene StG mit dem gegenwärtig in Österreich geltenden StG zu vergleichen. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §212
Rechtssatz: Bei Straftatbeständen, durch die, wie beim Verbrechen der Verführung zur Unzucht nach dem § 132 III StG, die Beeinflussung bestimmter Personengruppen durch den Täter in bestimmter Richtung unter Strafsanktion gestellt wird, liegt in der erfolglosen verpönten Einwirkung auf den Willen der geschützten Person regelmäßig schon eine ausführungsnahe Versuchshandlung im Sinne des § 8 StG (nunmehr § 15 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Die Verabreichung von Küssen auf den Mund - mögen diese Küsse auch erotischen Beweggründen entsprungen sein - kann dem Begriff des "geschlechtlichen Mißbrauchs" und damit dem Tatbestand der Schändung nicht unterstellt werden. Küsse können allerdings als Mittel der Verleitung zur Unzucht in Betracht kommen, wenn sie der Gefügigmachung eines dem Täter zur Aufsicht, Erziehung und zum Unterricht anvertrauten Mäd... mehr lesen...
Norm: RStGB §67 Abs1RStGB §211RStGB §212StGB §1StGB §57StGB §61
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Tat verjährt ist, kommt regelmäßig die Bestimmung des Rechtes zur Anwendung, das im Zeitpunkt der Aburteilung dieser Tat gilt, die eines früheren Rechts nur dann, wenn unter der Geltung dieses früheren Rechts die Verjährung bereits tatsächlich eingetreten war, der Täter aber bereits unter dem früheren Recht einen Anspruch auf Straflosigkeit erworb... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §212
Rechtssatz: Nur dort, wo Freiheitsbeschränkungen als notwendiges Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes nach der Natur der Sache oder vermöge besonderer gesetzlicher Anordnung in dessen Tatbestand inbegriffen sind, kommen sie selbständig nicht in Betracht (Slg 1680,1297, SSt 20/2, SSt 21/10 ua). Dies ist beim Verbrechen nach § 132 III StG (nunmehr § 212 StGB) nicht der Fall. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KVG §1RStGB §212
Rechtssatz: Die unter das KVG fallenden Mordtaten sind in der Regel wohl auch im Sinne des deutschen Strafrechtes als Mord anzusehen, weil solche Tathandlungen der Natur der Sache nach entweder heimtückisch oder grausam verübt worden sind. Entscheidungstexte 5 Os 962/56 Entscheidungstext OGH 15.01.1957 5 Os 962/56 1... mehr lesen...
Norm: RStGB §211RStGB §212
Rechtssatz: Zur Abgrenzung: Meuchelmord im Sinne des § 135 Z 1 StG - heimtückische Tatverübung im Sinne des § 211 RStGB vorsätzliche Tötung nach § 212 RStGB. Entscheidungstexte 5 Os 767/55 Entscheidungstext OGH 30.09.1955 5 Os 767/55 Veröff: JBl 1955,629 = EvBl 1955/420 S 680 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Ein geschlechtlicher Missbrauch im Sinne des § 128 StG erfordert geschlechtliche Berührung der Körper des Täters und des Opfers. Geschlechtlich aber ist diese Berührung nur, wenn zur Geschlechtssphäre gehörige, dh dem männlichen oder dem weiblichen Geschlechte eigentümliche Körperstellen des Täters oder des Opfers mit dem Körper des anderen in Berührung gebracht werden. Die Mitte der Oberschenkel gehört nich... mehr lesen...