Norm
StGB §21 Abs2Rechtssatz
Weist der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurück und war mit dieser eine zugunsten des Angeklagten erhobene Berufung verbunden, so überlässt der Oberste Gerichtshof die Wahrnehmung allfälliger Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall StPO dem Oberlandesgericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114427Im RIS seit
29.12.2000Zuletzt aktualisiert am
02.11.2021