Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Rudolf P***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (I.), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB idF BGBl 1974/60 (II.), des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (III. 1.), des schweren sexuellen Missbrauchs von... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §83 Abs1StGB §201StGB §202StGB §207StGB §212StPO §34 Abs2 AStPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt ... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: Tatopfer kann nur eine unmündige Person sein; dabei ist es nicht entscheidend, ob das Opfer den Sexualbezug der Handlung erkennen kann. Auch Säuglinge und Schlafende kommen als Opfer in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 46/05i Entscheidungstext OGH 08.09.2005 12 Os 46/05i 11 Os 126/19t Entscheidungstext O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hanspeter P***** (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I./1., 2./a und b und 3.) und (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hanspeter P***** (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch eins./1., 2./a und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael R***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I A und B des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (II) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte hiefür über ihn eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter gemäß ... mehr lesen...
Gründe: Michael K***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (2) schuldig erkannt. Michael K***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (1) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, Ziffer eins, StGB (2) schuldig erkannt. Danach h... mehr lesen...
Gründe: Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Eberschwang und anderen Orten vom 22. Mai bis 10. Juli 1993 in wiederholten Angriffen mit der am 11. Juli 1979 geborenen, sohin im Tatzeitraum unmündigen Maria D*****, den Beischlaf unternommen hat. Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 BbStGB §207StGB §207b
Rechtssatz: § 207b StGB kommt nur bei jugendlichen Personen, die also das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, zum Tragen. Wenn aber unmündige Personen von der Tat betroffen sind, ist nur § 207 StGB anzuwenden. Entscheidungstexte 14 Os 44/04 Entscheidungstext OGH 05.05.2004 14 Os 44/04 11 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter K***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter K***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er vom 25. bis 28. März 2002 in Italien außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung von einer unmündigen Person an sich vornehmen lassen, indem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Georg S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen Februar 2002 und 13. April 2003 in Graz in zahlreichen Angriffen seine am 19. Februar 1994 geborene, sohin unmündige Halbschwester Ilona S***** an der Scheide gestreichelt hatte. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Georg S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph... mehr lesen...
Gründe: El Gohary E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 24. Juli 2002 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an der am 2. August 1990 geborenen unmündigen Denise D***** vorgenommen hat, indem er mehrfach deren Brust betastete und streichelte. El Gohary E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erka... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §206StGB §207
Rechtssatz: Beim Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist auch bei in kurzer zeitlicher Abfolge gegen dasselbe Tatopfer gerichteten mehrfachen Angriffen - im Fall getrennter Handlungskomplexe - Deliktswiederholung (echte Realkonkurrenz) möglich. Entscheidungstexte 14 Os 123/03 Entscheidungstext OGH 21.10.2003 14 Os 123/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann G***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A./I./1.), des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A./I./2. und II./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (C./) sowie der Vergehen des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Missbrauchs eine... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §201StGB §202StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Mehrere geschlechtliche Handlungen, die nicht im Beischlaf bestehen oder diesem gleichzusetzen sind, die aber einem einheitlichen, auf die Erzwingung eines geschlechtlichen Missbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen und in einem nahen zeitlichen Zusammenhang an dem selben Opfer begangen werden, gehen im Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 oder Abs 2 StGB auf. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann W***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall aF StGB (I./), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und 3 erster Fall nF StGB (II./ und III./), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall nF StGB (IV./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 erster Fall StGB (V./) sowie des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl B***** des Verbrechens des teils nur versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und (§ 15) StGB schuldig erkannt, weil er im Zeitraum von 1996 bis zum Frühherbst 1998 in Hieflau außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen bzw teils vorzunehmen versucht hat, indem er die am 14. Oktober 1984 geborene Renate M***** in mehrfachen Angriffen an den Brüsten und am ... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §207StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auf welche Weise der Angeklagte versuchte, mit seinem Penis in die Vagina einzudringen, ist fallbezogen festzustellen, setzt das "Unternehmen" des Beischlafs doch eine Berührung der Geschlechtsteile von Täter und Opfer voraus. Entscheidungstexte 11 Os 94/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 94/00 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 aF StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, aF StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien I. m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann F***** der Verbrechen (zu A.I.) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (zu A.II.) der "teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 aF und § 15 StGB" (richtig: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann F***** der Verbrechen (zu A.I.) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und (zu A.II.) der "teils vollendeten, tei... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: Der früher von der Legistik verwendete Begriff "Unzucht" und "unzüchtige Handlungen" wird durch die neue, inhaltsgleiche Umschreibung "geschlechtliche Handlung" ersetzt, ohne ein zusätzliches Merkmal der sexuellen Lustbetonung ins Tatbild aufzunehmen. Entscheidungstexte 15 Os 21/00 Entscheidungstext OGH 13.04.2000 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Wolfgang G***** (A 1 und 2) des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (B) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erster Fall) StGB, (C) des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1 StGB, (D 1 a, b und 2) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (E) der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 (Abs 1) StGB sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Anästhesist Dr. Abdul M***** des Vergehens der Schändung nach § 205 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Anästhesist Dr. Abdul M***** des Vergehens der Schändung nach Paragraph 205, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 16. September 1998 in Wien die Özgür Z*****, also eine Person weiblichen Geschlechtes, die sich nach einem Schwangerschaftsabbruch unter dem Einfluss der Narkose am Gyn... mehr lesen...
Gründe: Johann E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, wonach er am 29. und 30. August 1998 in Innsbruck in zwei getrennten Vorfällen an der am 1. Juli 1989 geborenen, sohin unmündigen Sara B***** durch Abgreifen ihres Geschlechtsteils und ihrer Brust geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat. Johann E***** wurde des Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Johann S***** der Verbrechen (1./a und b) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (2.) der teilweise (1./a) in Idealkonkurrenz damit verwirklichten Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und (3./a und b) der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und § 15 StGB sowie (4.) des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn J... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach § 207 a Abs 1 Z 1 erster Fall StGB Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach Paragraph 207, a Absatz eins... mehr lesen...