Norm
StGB §207Rechtssatz
Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: Der früher von der Legistik verwendete Begriff "Unzucht" und "unzüchtige Handlungen" wird durch die neue, inhaltsgleiche Umschreibung "geschlechtliche Handlung" ersetzt, ohne ein zusätzliches Merkmal der sexuellen Lustbetonung ins Tatbild aufzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0078135Im RIS seit
13.05.2000Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021