Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Majrbek K***** (zu I und II) zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall, (zu II überdies) 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Danach hat er am 3. Juli 2010 in Wien dem Bura S***** mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) fremde bewegliche Sachen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz unter Verwendung einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Celal I***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen „jeweils“ nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (1./a./ und b./) sowie des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen, und zwar 1) zwischen Anfang 2003 und Dezember 2005 in B***** an ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Afrim B***** der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (I), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (II), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (III) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er „am 20. Mai 2008 in G***** an der am 23.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl W***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I./A./), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (I./B./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 idF BGBl 1989/242 (I./C./), des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (II./), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas E***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am „11. Mai 2008 in T***** Martina M***** außer den Fällen des § 201 StGB mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt, indem er sie an den Brüsten und an der Scheide grob berührte, wobei er insoweit Gewalt anwendete, als er sie zunächst mit beiden Händen an den Oberarmen ergriff, sie rückwärts auf das Bett st... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmundo D***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er von Juni 2008 bis 15. Dezember 2008 in M***** I. außer dem Fall des § 206 StGB in mehreren Angriffen an seiner am 23. Februar 2002 geborenen, somit unmündigen Tochter Antonia B***** geschlechtli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P***** von der Anklage freigesprochen (§ 259 Z 3 StPO), er habe I/ zwischen Ende 1997 und Juni 1998 in F***** eine unmündige Person, nämlich die am 17. März 1992 geborene Bianca P*****, „auf andere Weise als durch Beischlaf mehrfach zur Unzucht missbraucht“, indem er sie am Vaginalbereich abgriff und sie veranlasste, mit ihrer Hand seinen Penis zu umfassen, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge hatten, nämlich eine p... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter D***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. August 2008 in Langmannersdorf die 18-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, Barbara W*****, die wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung unfähig war, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieses Zustands dadurc... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Schöffengericht vom 29. Jänner 2009, GZ 20 Hv 124/08m-101, wurde Christian S***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Danach hat er von 2005 bis zum Frühjahr 2008 in P***** als Schulwart der Volksschule an unmündigen Schülerinnen geschlechtliche Handlungen vorgenommen, und zwar 1. an der am 6. Au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 25. oder 26. August 2007 in G***** an der am 14. Jänner 1998 geborenen, mithin unmündigen Yvonne B***** geschlechtliche Handlungen vorgenommen, indem er sie an der Scheide und im Brustbereich betastete. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 5a StPO g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Franz G***** einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs (zu ergänzen:) von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach (zu ergänzen: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Achim G***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.I.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A.II.), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (A.III.), des Vergehens der pornografischen Darstellung mit Unmündigen nach § 207a Abs 3 erster Fall StGB idF „BGBl Nr. (762/1996) bzw BGBl I Nr. (134/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zvonimir S***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er am 22. Mai 2008 in Bruck an der Mur unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich im Zustand einer Demenz, außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an einer unmündigen Person vorzunehmen vers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erkan S***** (richtig [siehe dazu unten]:) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 16. Dezember 2007 in Wien Özlem Y***** mit Gewalt genötigt, und zwar 1. indem er sie an den Haaren erfasste und ihren
Kopf: zu seinem erigierten Penis drückte, zur Vornahme einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung, nämlich eines Oralverkehrs, und 2. indem er ihr die Pyjamahose herunterriss, sich auf sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (A) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) und wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien und Mönichkirchen A. in der Zeit zwischen 1995 bis 30. September 1998 eine unmündige Person auf andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen auf § 263 Abs 2 StPO gegründeten Vorbehalt der selbstständigen Verfolgung des Angeklagten wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB enthält, wurde Mahmut D***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Gründe: Mohamed M***** wurde einer ungenannt gebliebenen Zahl von Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB (I/A), (trotz der neben allen zu I/A genannten Taten weitere erfassenden und mehrheitlich bejahten Hauptfrage 2 nur) eines Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a zweiter Fall StGB (I/B), eines Verbrechens der Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB und mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Gesc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1.) und „des Vergehens" des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 3 StGB (2.) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold M***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (I), des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB (III) schuldig gesprochen. Danach hat er am 17. Juni 2007 in Hanfthal Katharina Sch***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold M***** des Verbrechens der schweren Nötigung n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.) und das „zweifache" Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 15,, 207 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer 2003 in ***** an einer unmündigen Person, nämlich der am ***** gebore... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Per... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I1) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I2), (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I3) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Haydar D***** wurde einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A) sowie von Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (B) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen: Z 1) StGB schuldig erkannt. Haydar D***** wurde einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II. zu 1. in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB aF (III.) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (IV.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines ... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I), mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufg... mehr lesen...