Norm: StGB aF §203StGB §207
Rechtssatz: Idealkonkurrenz möglich. Entscheidungstexte 11 Os 1/83 Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 1/83 Veröff: SSt 54/44 = JBl 1984,99 = EvBl 1984/57 S 219 = RZ 1983/55 S 231 13 Os 156/84 Entscheidungstext OGH 22.11.1984 13 Os 156/84 Veröff: SSt 55/81 = EvBl 1985/94 S 470 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §203StGB §207
Rechtssatz: Im Falle eintätigen Zusammentreffens sind bei Eintritt des Todes oder einer schweren Verletzung des Opfers nicht auch die Qualifikation nach den jeweils zweiten Absätzen des §§ 203 und 207 heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 1/83 Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 1/83 Veröff: SSt 54/44 = EvBl 1984/57 S 219 = JBl 198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Dezember 1958 geborene Dachdecker Herbert A der Verbrechen des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB, des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Der Schuldspruch gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die an sie gerichtete Hauptfrage VII (§§ 15, 75 StGB) sowie die Even... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden zum einen Christian A, Karl-Heinz B und Helmut C, die zur Tatzeit das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, schuldig erkannt, am 12. Oktober 1982 in Mauerkirchen im bewußten und gewollen Zusammenwirken Bettina D, die damals etwa 12 1/2 Jahre alt war, zu Boden gestoßen, festgehalten, (teilweise) entkleidet und an den Brüsten sowie am Geschlechtsteil betastet zu haben. Dieses Tatverhalten lastete das Erstgericht ihnen allen (Pkt 1) als ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Jänner 1958 geborene kaufmännische Angestellte Walter A abweichend von der auf das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf lautenden Anklage der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 18.Jänner 1982 in Tumeltsham Brigitte B 1) dadurch, daß er sie in eine Geflügelhalle drängte und dort festhielt, die persönliche F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Oktober 1938 geborene Hilfsarbeiter Adolf A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Nach dem vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt war der Angeklagte am 18. Oktober 1980 gegen 14.00 Uhr nach dem Genuß von zwei Flaschen Bier und drei bis vier Stamperln Schnaps (zwischen 11.30 Uhr und 13.15 Uhr) mittelstark alkoholisiert (Blutalkoholgehalt etwa zwei Stunde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1945 geborene Maler- und Anstreichergehilfe Johann A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB., des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB., des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1 und 15 StGB. sowie des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte die Angeklagten Josef A und Günter B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB., Günter B überdies des Vergehens nach § 210 StGB., begangen zwischen Dezember 1978 und Ende März 1981 durch gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht mit einer nicht mehr feststellbaren Anzahl von Personen männlichen Geschlechts, schuldig. Den letzteren Schuldspruch bekämpft der Angeklagte B m... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: Zur Unzüchtigkeit von (sexuell motivierten) Berührungen unmündiger Mädchen im Bereich selbst noch unentwickelter Brust: Ob die Brustgegend eines unmündigen Mädchens bereits zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehört, hängt nicht generell und ausschließlich davon ab, ob die physische Entwicklung gerade in dieser Körperregion so weit fortgeschritten ist, dass seine Brüste als Sekundärmerkmal weiblicher Geschlechtlichke... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Genereller Schutzzweck des § 207 Abs 1 StGB ist die ungestörte sittliche und sexuelle Entwicklung von Personen unter vierzehn Jahren. Entscheidungstexte 11 Os 183/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1981 11 Os 183/80 Veröff: EvBl 1982/20 S 39 13 Os 169/99 Entscheidungstext OGH 07.06.2000 13... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Sonderschuldirektor Johann A zu Punkt I A und B des Schuldspruches des Verbrechens der teils vollendeten und teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den §§ 207 Abs 1 (erster Fall) und 15 StGB, zu Punkt II A und B des Schuldspruches des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, in der Zeit vom Jahr 1968 bis zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 29-jährige Monteur Harald A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er im April 1979 in seiner Wohnung in Schwertberg, um sich geschlechtlich zu erregen, seine neunjährige Stieftochter Alexandra B wiederholt dazu verleitete, unzüchtige Handlungen an sich selbst vorzunehmen, indem er sie ve... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der teils vollendeten und teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1, 15 StGB (Pkte A und B) sowie der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Pkt C) und der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Pkt D) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Pkt E) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien und Langenzersdorf A) am 12. Juni 1980 die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. März 1941 geborene Landesangestellte Alfred A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs. 1 (erster Fall) StGB. (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens des versuchten Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs. 1 (erster Fall) StGB. (Punkt 2.) schuldig erkannt. Ihm wird angelastet, daß er im Juli und August 1978 in Jennersdorf den am 15. Mai 1967 geborenen Robert B, der sein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Jänner 1955 geborene Paul A und der am 11.Februar 1949 geborene Erich B des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach den §§ 15, 204 Abs. 1 StGB. (Punkt 1), Paul A überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 StGB. (2) schuldig erkannt. Im Punkt 1 liegt ihnen zur Last, am 30.April 1979 in Jenbach im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Maria C mit Gewalt, indem sie die Genannte zu Bode... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Juni 1942 geborene Hilfsarbeiter Robert A und dessen Lebensgefährtin, die am 14.Jänner 1940 geborene Hausfrau Emma B, der Vergehen der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB. (Punkt A des Urteilssatzes), der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB. (Punkt B des Urteilssatzes) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB., Emma B zum Teil auch in Form der Beteil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Kraftfahrer Leopold A und Franz B wie folgt schuldig erkannt: (zu A) als einverständlich zusammenwirkende Mittäter (§ 12 StGB.) (zu I) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB., weil sie am 10.Oktober 1979 in Neulengbach die Heidemarie C mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig machten, indem Franz B der Genannten die Flucht versperrte, Leopold A die Windschutzscheibe ihres Personenkraftwagens einschlug, sie aus diese... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: Ein lediglich flüchtiges oder oberflächliches Berühren auch sogenannter erogener Körperzonen ist (noch) keine im Sinne des § 207 StGB tatbildliche Unzucht. Entscheidungstexte 10 Os 135/80 Entscheidungstext OGH 07.10.1980 10 Os 135/80 13 Os 55/90 Entscheidungstext OGH 07.06.1990 13 Os 55/90 Vgl; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: § 207 StGB dient dem Schutz männlicher und weiblicher Personen unter vierzehn Jahren vor geschlechtlichem Mißbrauch schon bei bloß abstrakter Möglichkeit einer Gefährdung. Entscheidungstexte 12 Os 123/80 Entscheidungstext OGH 02.10.1980 12 Os 123/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §207
Rechtssatz: Auch beim ersten Deliktsfall des § 207 Abs 1 StGB ist ein allfälliges Einverständnis der Unmündigen weder von tatsächlicher noch von rechtlicher Bedeutung. Entscheidungstexte 12 Os 123/80 Entscheidungstext OGH 02.10.1980 12 Os 123/80 15 Os 112/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1994 15 Os 112/94 ... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den am 4.Feber 1950 geborenen Bauhilfsarbeiter (Reitstallbesitzer) Walter A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs. 1, auch 15 StGB schuldig, weil er im Sommer 1979 die am 2. Juli 1966 geborene Daniela B und die am 22.Jänner 1966 geborene Barbara C jeweils durch einmaliges Betasten ihrer bekleideten Brust zur Unzucht mißbraucht und Daniela B überdies in einem weiteren Fall durch Hingreifen mit e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. August 1927 geborene Hilfsarbeiter Laszlo A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 erstem Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 17. und 18. Mai 1980 in Wien wiederholt unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hat. Während der Schuldspruch selbst, dem Tenor der Anklageschrift folgend, die unzüchtigen Handlung nur global und ohne Differenzierung nach de... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. September 1937 geborene Mittelschullehrer Dr. Anton A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (zu ergänzen: erster Deliktsfall) StGB. und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 (wieder zu ergänzen: erster Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er 'in der Zeit von 1973 bis 1978' in Goldegg-Weng die am 15. Mai 1961, 11. Juli 1964 und 6. März 1969 g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1924 geborene Sonderschuldirektor Johann A von dem in 16 (I) bzw. 4 (II) Punkten (zusammenfassend) dargestellten Anklagevorwurf des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB (I der Anklage) und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB (II der Anklage) gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Juni 1944 geborene Angeklagte Wilhelm A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB., des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. sowie des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Als das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen (Punkt 1. des Urteilssatzes) liegt ihm zur Last, daß er in der Zeit zwischen Mai 1978 und 1.August 1979 in Gletsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Janos A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 2.September 1979 in Wien dem am 17. Februar 1971 geborenen Fernando Garcia Araya de B mehrmals auf den Geschlechtsteil griff. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 4 und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Als Verfah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Dezember 1923 geborene Dipl.Kfm. Walter A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1, erster Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er am 7.Juni 1979 in Wien eine unmündige Person, nämlich die am 11.Oktober 1971 geborene Hilde B, dadurch auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hatte, daß er sie in einem Schwimmbecken des Theresienbades von hinten über dem Badeanzug am Geschlechtsteil ergriff. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Liviu A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 24. März 1979 in Wien die am 14. Mai 1975 geborene, sohin unmündige Brigitte B dadurch zur Unzucht mißbrauchte, daß er sein Glied von dem Kind berühren ließ und es anschließend veranlaßte, das Glied (zweimal) zu küssen. Liviu A bekämpft dieses Urteil mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeits... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mihail A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er im Herbst 1978 in Traiskirchen eine unmündige Person, und zwar die am 26. September 1970 geborene Mandisi B, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, indem er mindestens viermal seinen Geschlechtsteil zwischen ihren Oberschenkeln bis zum Samenerguß rieb und ihr einen Zungenkuß gab sowie mindestens zweim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.März 1948 geborene Zeitschriftenwerber Johann A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 28.Mai 1979 in sexueller Erregung die am 12.April 1967 geborene und 'ihrem Alter entsprechend entwickelte' Andrea B nach der Erklärung, sie habe kleine oder schöne 'Knospen', aufgefordert, ihm ihre Brüste zu zeigen, sie nach der Ablehnu... mehr lesen...