RS OGH 1980/12/9 10Os165/80, 12Os81/84, 12Os72/85, 13Os14/86, 9Os62/86, 15Os86/15h, 11Os1/21p

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Veröffentlicht am 09.12.1980
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Norm

StGB §15 B3
StGB §202

Rechtssatz

Eine Nötigung zum Beischlaf ist jedenfalls dann schon versucht, wenn eine Ausführungshandlung zum ersten Teil-Akt der Nötigung gesetzt wurde, mag auch der zur Deliktsvollendung erforderliche zweite Teil-Akt, nämlich der Beischlaf noch in der Ferne liegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090251

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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