Norm: StGB §201 Abs2StGB §212 Abs1
Rechtssatz: Die Unterstellung einer Tathandlung sowohl unter den Tatbestand der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB als auch unter jenen des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB erfolgt dann zu Recht, wenn die Anwendung von Gewalt als Mittel zum sexuellen Mißbrauch bloß eine Beugung und keine Brechung des entgegenstehenden Willens des Tatopfers bewirkte (Pallin im WK ErgH RdZ 17 a z... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Mai 1970 geborene Werner P***** wurde auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 und Abs. 3 dritter Fall StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB (II), sowie der (zum Teil versuchten) schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (III) sowie der Vergehen des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB (I)und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (IV) schul... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige Paul G***** (zu 1) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB und (zu 2) des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Krems an der Donau 1. am 2.April 1990 eine fremde bewegliche Sache, nämlich eine Sonnenbrille der Marke "Uvex" im Wert von 219 S, verfügungsberechtigten Personen der Firma "I*****" mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedat K***** des Verbrechens der teils vollendeten (Pkt 1.), teils versuchten (Pkt 2.) Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Innsbruck seine Ehegattin Selma K*****, geborene S*****, mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt, und zwar (zu 1.) am 10.Oktober 1990, indem er ihr nach dem Versperren der Schlafzimmertür mehrmals mit der Faust ins Gesicht schlug und mit den Füßen gegen ihren Körper ... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Der maßgebende Unterschied zwischen den Tatbeständen der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs 2 StGB einerseits und nach dem § 201 Abs 1 StGB andererseits liegt im Gewicht der Tatbegehungsmittel, welche im Fall des § 201 Abs 2 StGB der Einsatz von Gewalt, die Entziehung der persönlichen Freiheit oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben sein können. Bei dem der höheren Strafdrohung... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Bei der rechtlichen Wertung der vom Täter ausgeübten Gewalt (entweder Abs 2 oder Abs 1 des § 201 StGB) ist darauf Bedacht zu nehmen, daß jeder Gewaltanwendung zur Vergewaltigung ein bestimmtes Maß brutaler und rücksichtsloser Aggression innewohnt, die entsprechenden Handlungselemente also erst nach Reduktion auf den deliktsnotwendigen Unrechtsanteil eine brauchbare Beurteilungsgrundlage dafür abzug... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland B***** (zu A./ des Urteilssatzes) des in einem Fall begangenen Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB (in der Fassung vor der Strafgesetznovelle 1989), (zu B./ des Urteilssatzes) des Verbrechens der in drei Fällen vollendeten, in zwei Fällen versuchten Vergewaltigung nach den §§ 201 Abs 1 und 15 StGB und (zu C./ des Urteilssatzes) des Verbrechens der in einem Fall vollendeten, in sechs Fällen versuchten Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden der am 9.Mai 1972 geborene Leopold P***, der am 30.Jänner 1972 geborene Roman P***, der am 8.August 1972 geborene Djordje N*** und der am 4.Juli 1971 geborene Harald R*** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 30.Mai 1990 in (der Sonderanstalt für Jugendliche) Gerasdorf im einverständlichen Zusammenwirken dadurch den Peter R*** mit schwerer gegen ihn gerichtete... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Nach der für die Deliktsvollendung maßgebenden verbal fixierten Tätigkeitsform (".... zur Vornahme und Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt ....") genügt ein "Unternehmen" des Beischlafs (vgl die Judikatur zu § 206 StGB) oder von diesem gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlungen, wenn das Tatopfer mithin solche Akte vorzun... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen sind auf Befriedigung des Geschlechtstriebs gerichtete Formen einer vaginalen, oralen oder analen Penetration. Entscheidungstexte 12 Os 80/90 Entscheidungstext OGH 30.08.1990 12 Os 80/90 Veröff: EvBl 1991/13 S 67 = JBl 1991,255 15 Os 11/92 Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AaStGB §12 AcStGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter ist (auch), wer auf die Vornahme des Beischlafs oder ihm gleichzusetzender geschlechtlicher Handlung durch ihn selbst nicht abzielt, sondern diese bloß einem anderen (Mittäter) durch Nötigung ermöglicht. Entscheidungstexte 12 Os 80/90 Entscheidungstext OGH 30.08.1990 12 Os 80/90 Veröff... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Zur Duldung eines Analverkehrs bzw Oralverkehrs nötigt, wer hiezu ansetzt, jedoch bei dem von ihm angestrebten Eindringen seines Gliedes in den After des Opfers scheitert bzw mit seinem Geschlechtsteil bloß die äußere Partie des fest geschlossenen Mundes des Opfers berührt. Entscheidungstexte 12 Os 80/90 Entscheidungstext OGH 30.08.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6.Dezember 1966 geborene Marco B*** und der am 28.Februar 1964 geborene Josip V*** des Verbrechens der (sogenannten minderschweren) Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (n.F.), Josip V*** (insoweit allerdings rechtlich verfehlt) als Beitragstäter zu diesem Delikt nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt und hiefür zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 22.Juli 1989 in Röthis, Vorarlberg, a... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs2StGB nF §201 Abs3
Rechtssatz: In besonderer Weise erniedrigt wird die vergewaltigte Person, wenn die Tat unter Begleitumständen verübt wird, die das mit einer Vergewaltigung notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten (Punkt 8 JAB, 927 BlgNR XVII.GP). Entscheidungstexte 13 Os 10/90 Entscheidungstext OGH 21.03.1990 13 Os 10/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1961 geborene Tischler Günter H*** des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 3, erster Fall, StGB (A), des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 2 StGB (B 1 a), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 2 (richtig Abs. 1) StGB (B 1 b) und des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 StGB (B 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 15.April 1... mehr lesen...
Norm: StGB idF StRÄG 2004 §201 Abs2 Fall3StGB idF StRÄG 2004 §201 Abs2 Fall4
Rechtssatz: Dass die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde, sind zwei Varianten, die ein in seinen Auswirkungen für das Opfer besonders peinvolles oder peinliches Verhalten des Täters verstärkt pönalisieren. Sie stellen sich angesichts einer gewissen Gleichwertigkeit des d... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Ergibt der Günstigkeitsvergleich die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung, so kommt diese in vollem Umfang, also auch unter Heranziehung solcher Kriterien, die (wie hier die Freiheitsentziehung und die besondere Erniedrigung) dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen Recht in dieser besonderen Form fremd waren, zum Tragen. Entscheidungstexte 12 Os 166/8... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.August 1970 geborene, zur Tatzeit jugendliche Tischlergeselle Christian K*** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 und 3, dritter Fall, StGB nF schuldig erkannt. Darnach hat er am 21.Mai 1989 (in Kleinschneidt, Gemeinde Aspach, OÖ) Heidemarie B*** mit Gewalt, indem er "ihr die Kleider zerriß", ihr eine Ohrfeige versetzte, sie auf der Rückbank seines Personenkraftwagens gegen die Sitze drückte und festhielt, sich auf sie legte, ihren
Kopf: rückw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1961 geborene Staplerfahrer Franz R*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB aF (I) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.November 1988 in Deutschfeistritz und Peggau versucht, I. Personen weiblichen Geschlechts mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen, und zwar 1.... mehr lesen...
Norm: StGB idF StGNov 1989 §201 Abs1StGB §201 Abs2StGB §202StGB §206
Rechtssatz: Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Da... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AaStGB §12 AcStGB §201 Abs1StGB §201 Abs2StGB idF StGNov 1989 §202 Abs1
Rechtssatz: Geschlechtliche Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF setzt - ebenso wie Nötigung zum Beischlaf (§ 202 Abs 1 StGB aF), Nötigung zur Unzucht (§ 204 Abs 1 StGB aF) und der (anders als die Notzucht alten Rechts) nunmehr als Nötigungsdelikt konstruierte Tatbestand der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 StGB nF - Eigenhändigkeit nicht voraus, sodass... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Februar 1953 geborene Walter E*** und der am 24.Juli 1962 geborene Wolfgang R*** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.April 1989 in Krems an der Donau "als Beteiligte (§ 12 StGB)" Rosamunde P*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch gefährliche Drohung, indem sie ihr mit Händen und Füßen Schläge versetzten, ihr ein Messer an die Kehle setzten und Walter E... mehr lesen...
Norm: StGB §99 Abs1 DStGB nF §201 Abs2StGB aF §202 Abs1
Rechtssatz: Die gewaltsame Hinderung des Tatopfers, den Kraftwagen des Täters bis zum Eintreffen an einem ihm genehmen Ort zu verlassen, stellten in Anbetracht des auf die Durchführung eines Geschlechtsverkehrs gerichteten Täterwillens bloße, seiner Durchsetzung dienende Teilakte der inkriminierten Nötigung zum Beischlaf dar, wenngleich der abgenötigte Beischlaf selbst erst an dem nach län... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB nF §201 Abs2StGB aF §202 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Schuldsprüche nach § 202 aF StGB von der Aufhebung nicht erfaßt sind ist die Strafe nach § 202 Abs 1 StGB aF zu bemessen, zumal die Strafdrohung nach § 201 Abs 2 StGB nF ident ist. Entscheidungstexte 12 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 24.08.1989 12 Os 85/89 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1965 geborene Kraftfahrer Hans Walter A*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (aF) und § 15 StGB (1 a und b) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1988 in Graz und Kalsdorf 1. außer dem Fall der Notzucht eine Person weiblichen Geschlechtes teils durch Gewalt, teils durch gefährlic... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2StGB §201 Abs2StGB idF StGNov 1989 §202
Rechtssatz: 1. "Gewalt" als Mittel der Nötigung verlangt keine körperliche Berührung von Täter und Opfer. 2. Umringen einer Person so, daß sie sich nicht von der Stelle bewegen kann, ist "Gewalt". Entscheidungstexte 13 Os 75/89 Entscheidungstext OGH 17.08.1989 13 Os 75/89 ... mehr lesen...
Norm: StGB §107 A2StGB §201 Abs2StGB idF StGNov 1989 §202
Rechtssatz: Gleichermaßen wie bei der Beurteilung der Eignung einer Drohung nach § 74 Z 5 StGB müssen auch bei der Beurteilung des Merkmals der Gewalt die besonderen Verhältnisse des Opfers berücksichtigt werden. Das Umringen einer Frau, die infolge erheblicher Alkohlisierung zu einer nennenswerten Gegenwehr unfähig ist, durch drei Mittäter ist demnach als Gewalt im Sinne des § 204 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Mai 1972 geborene Fleischhauerlehrling Werner E*** wurde des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Oktober 1988 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den Mitangeklagten Hans Dieter K*** und Markus K*** die damals 28-jährige Taxilenkerin Barbara B*** dadurch, daß er und die beiden Mittäter sie umringten, ihr einen Schlag versetzten und gemeinsam an der Brust und am Geschlechtsteil abgriffen, m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 4.September 1942 geborene Installateurgeselle Klaus W*** der Verbrechen des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt 1./), der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB (Punkt 2./) und des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 StGB (Punkt 3./) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 20. April 1987 in Reichenau an der Rax die am 17.August 1983 geborene, somit zur Tatzeit noch nicht einmal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Dezember 1966 geborene, zur Tatzeit noch jugendliche Kfz-Mechanikerlehrling Karl L*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB, der versuchten Notzucht nach §§ 15 Abs 1, 201 Abs 1 StGB und der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er 1./ am 31.Oktober 1984 in Wels Marion L*** durch Würgen am Hals vorsätzlich getötet, 2./ am 3... mehr lesen...