- 13 Os 10/90
- 12 Os 75/91
Vgl auch; Beisatz: Besondere Erniedrigung, weil das Opfer in seiner Menschenwürde tief verletzt wurde (Erzwingung des Geschlechtsverkehrs trotz Regelblutung, mehrmaliges Einführen einer Salatgurke in die Scheide des Opfers). (T1)
- 12 Os 88/01
Entscheidungstext OGH 06.12.2001 12 Os 88/01
Beisatz: Das mit bestimmten Begehungsformen der Vergewaltigung (zum Beispiel Oralverkehr) jedenfalls verbundene Maß an Opferdemütigung stellt - isoliert betrachtet - als schon tatbestandsbegründend an sich noch keine Erniedrigung in besonderer Weise dar. Treten aber im Einzelfall weitere Komponenten erniedrigender Opferbehandlung hinzu (zum Beispiel gewaltsame Durchsetzung eines Oralverkehrs vor einer dritten Person, Opfermißhandlungen als Ausdruck einer fundamentale Persönlichkeitsrechte nach Art spontanen Umgangs mit bloßen Sachen geradezu "verdinglichenden" Tätereinstellung - hier: büschelweises Haarausreißen in Verbindung mit Treten und Schlagen des Opfers), so sind diese im Kontext des gesamten Tatablaufs zu gewichten und dabei auch jene Aggravierungen der Opfererniedrigung mitzuberücksichtigen, die sich aus dem Zusammenhang (auch) mit schon tatbestandsessentiellen Einzelakten ergeben. (T2)
- 15 Os 146/02
Auch; Beisatz: Hier: Knebelung mit einer gebrauchten Damenbinde und das dem Tatopfer gewaltsam abverlangte Einführen eines ca 15cm langen Flaschenöffners in den After. (T3)
- 12 Os 118/05b
- 13 Os 5/06v
Vgl auch
- 14 Os 143/06w
Auch; Beisatz: „Besonders erniedrigend" im Sinn des § 201 (wie des § 202) StGB kann auch die geschlechtliche Handlung selbst sein, nämlich dann, wenn sie unter Umständen verübt wird, die das mit ihr notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten. Dies ist zB bei Ejakulieren in das Gesicht des Opfers der Fall (WK-StGB - 2 § 201 Rz 33). (T4)
- 15 Os 14/07h
Auch; Beis wie T4 nur: Besonders erniedrigend" im Sinn des § 201 (wie des § 202) StGB kann auch die geschlechtliche Handlung selbst sein, nämlich dann, wenn sie unter Umständen verübt wird, die das mit ihr notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten. (WK-StGB - 2 § 201 Rz 33). (T5)
Beisatz: Das Ejakulieren in den Mund ist keinesfalls notwendige Begleiterscheinung des Oralverkehrs. (T6)
- 11 Os 113/10t
Auch
- 14 Os 65/12h
Entscheidungstext OGH 28.08.2012 14 Os 65/12h
Vgl; Beis wie T6
- 12 Os 102/12k
Entscheidungstext OGH 11.04.2013 12 Os 102/12k
Auch Beis wie T4
- 15 Os 165/13y
Entscheidungstext OGH 08.04.2014 15 Os 165/13y
Auch; Beis wie T4; Beis wie T6
- 13 Os 77/14v
Entscheidungstext OGH 09.10.2014 13 Os 77/14v
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6
- 13 Os 134/14a
Entscheidungstext OGH 22.01.2015 13 Os 134/14a
Auch; Beisatz: Hier: Knebeln des an einen Holzbalken gefesselten Tatopfers, um es nach Anlegen einer Ledermaske anal zu penetrieren und mit einer „Klatsche“ mehrfach auf das Gesäß zu schlagen. (T7)
Beisatz: Die besondere Erniedrigung des Opfers muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein. (T8)
- 13 Os 43/14v
Entscheidungstext OGH 15.04.2015 13 Os 43/14v
Auch; Beis wie T4
- 14 Os 67/16h
Entscheidungstext OGH 14.09.2016 14 Os 67/16h
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Eine Missachtung der Menschenwürde des Opfers und dessen Herabwürdigung zum bloßen Objekt sexueller Willkür wird auch durch das Verlangen des Täters bewirkt, ihm in den Mund zu urinieren. (T9)
- 12 Os 22/17b
Entscheidungstext OGH 06.04.2017 12 Os 22/17b
Vgl auch; Beisatz: Dass das Opfer die sexuelle Handlung auch als besonderes erniedrigend empfindet, ist nicht entscheidend. (T10)
- 14 Os 97/17x
Auch; Beis wie T4; Beis wie T6
- 15 Os 11/18h
Auch; Beisatz: Besondere Erniedrigung setzt nicht voraus, dass die geschlechtliche Handlung vom unmittelbaren Täter selbst vorgenommen wird, sondern kann auch vorliegen, wenn das Opfer zur Vornahme an sich selbst genötigt wird. (T11)
- 14 Os 41/18p
Auch; Beis wie T6
- 12 Os 133/17a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Von mehreren Männern teils wiederholt und nacheinander ohne Verhütung vorgenommener Geschlechtsverkehr. (T12)
- 13 Os 78/18x
Beisatz: Hier: Filmaufnahmen der vom Bespucken des Anus des Opfers begleiteten sexuellen Handlungen. (T13)
- 15 Os 107/18a
Vgl
- 11 Os 90/20z
Vgl
- 15 Os 27/21s
Entscheidungstext OGH 31.03.2021 15 Os 27/21s
Vgl; Beis wie T6
- 15 Os 101/21y
Vgl; Beis wie T6