Norm
StGB §61Rechtssatz
Ergibt der Günstigkeitsvergleich die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung, so kommt diese in vollem Umfang, also auch unter Heranziehung solcher Kriterien, die (wie hier die Freiheitsentziehung und die besondere Erniedrigung) dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen Recht in dieser besonderen Form fremd waren, zum Tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091798Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022