RS OGH 1990/3/8 12Os166/89, 13Os20/20w, 11Os81/21b, 11Os125/21y, 11Os24/22x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1990
beobachten
merken

Norm

StGB §61
StGB §201 Abs2

Rechtssatz

Ergibt der Günstigkeitsvergleich die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung, so kommt diese in vollem Umfang, also auch unter Heranziehung solcher Kriterien, die (wie hier die Freiheitsentziehung und die besondere Erniedrigung) dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen Recht in dieser besonderen Form fremd waren, zum Tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091798

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten