Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Dezember 1958 geborene Dachdecker Herbert A der Verbrechen des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB, des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Der Schuldspruch gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die an sie gerichtete Hauptfrage VII (§§ 15, 75 StGB) sowie die Even... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §201 Abs2
Rechtssatz: Der Tod des Notzuchtsopfers ist nur dann nach § 201 Abs 2 StGB zu beurteilen, wenn er vom Vorsatz des Täters nicht umfasst, wohl aber im Sinn des § 7 Abs 2 StGB fahrlässig herbeigeführt worden war; bei auch nur bedingt vorsätzlicher Tötung liegt Konkurrenz von Mord und Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB vor. Entscheidungstexte 11 Os 11/81 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Juni 1956 geborene Maler und Anstreicher Reinhard A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen der versuchten Notzucht nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB und des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 22.Dezember 1979 in Amstetten Brigitte B (geboren am 1.März 1964) nach dem Versuch, sie durch einen Faustschlag und Würgen, sohin mit Gewalt gegen ihre Person bzw. durch Drohung, widerstandsunfäh... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201 Abs2
Rechtssatz: Ein "reaktiv depressives Zustandsbild" als Tatfolge bei der genotzüchtigten Frau kann (abgesehen von seiner Dauer) nur dann die Qualifikation nach § 201 Abs 2 (1.Fall) StGB erfüllen, wenn es sich um eine Depression im medizinischen Sinn und damit um eine psychische Störung von Krankheitswert handelt. Entscheidungstexte 13 Os 101/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...