Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Juni 1969 geborene Hilfsarbeiter Mustafa D*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB (Punkt A/ des Schuldspruches) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (Punkt B/ des Schuldspruches) schuldig erkannt, weil er A/ am 5. November 1987 in Ternitz im einverständlichen Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Ahmet A*** mit Gewalt gegen eine Per... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Die Übernahme von Diebsgut in die alleinige Verfügungsberechtigung sowie dessen Weiterbelassung in einem Versteck entsprechen den Voraussetzungen des An-sich-bringens und Verheimlichens im Sinne § 164 Abs 1 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 16/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 15 Os 16/88 European ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian H*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 18. bis zum 26.Juli 1987 in Wien Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert, und zwar drei Autoradios und einen Verstärker, die Manfred F*** (jeweils) durch Einbruchsdiebstahl, also durch eine aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit einer fünf Jahre erreichenden Frei... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §18 Abs9StGB §127 AStGB §164
Rechtssatz: Überbringer - Sparbriefe sind ungeachtet einer "Sperre" (im Sinn des § 18 Abs 9 KWG) weiterhin selbständige Wertträger und damit Gegenstand einer Hehlerei. Entscheidungstexte 14 Os 86/87 Entscheidungstext OGH 30.09.1987 14 Os 86/87 Veröff: EvBl 1988/24 S 148 = SSt 58/68 E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der 48-jährige Othmar G*** (zu 2) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Vomp drei von dem abgesondert verfolgten Johann R*** in der Nacht zum 9.November 1986 in Innsbruck dem Elmar J*** gestohlene Überbringersparbriefe der R*** ÖTZ im Gesamtwert von 141.285 S am 11.November 1986 von dem - mit demselben Urteil rechtskräftig wegen Verbrechens der Hehlerei abgeur... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Eine Tatbeurteilung als Hehlerei setzt keineswegs einen auf persönliche Begünstigung des Vortäters gerichteten Vorsatz des Hehlers voraus. Entscheidungstexte 13 Os 29/87 Entscheidungstext OGH 02.04.1987 13 Os 29/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094966 ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §299
Rechtssatz: Echte (Idealkonkurrenz) Konkurrenz von (Sachhehlerei) Hehlerei und Begünstigung. Entscheidungstexte 11 Os 125/86 Entscheidungstext OGH 23.09.1986 11 Os 125/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094974 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21jährige Thomas L*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - im November 1985 in Wien von mehreren Personen Uhren und Schmuckstücke im Gesamtwert von mindestens 54.000 S gekauft, wobei ihm bekannt war, daß diese Sachen aus einem Einbruchsdiebstahl stammten. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 8.September 1938 geborene Erika G*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 und 3, letzter Fall, StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen verübten die abgesondert verfolgten Heinrich P***, Helmut W*** und Reinhard K*** in der Zeit vom 6.Juli 1985 bis 8.Juli 1985 in St. Martin i.M. einen Einbruchsdiebstahl in das Gebäude des Steinmetzbetriebes des Franz S*** und erbeuteten Werkzeuge u... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangene Wilhelm Maximilian H*** wurde der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 StGB. (1) und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 22. August 1983 in Passau dem Dr. Günther H*** durch Einbruch in dessen Haus Zahngold, Gold- und Silbermünzen, einen Goldbarren, Gold- und Silberschmuck, eine Herrenarmbanduhr und Bargeld im G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg P*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt A./I.) des Urteilssatzes), sowie der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt A./II.) und der fahrlässigen Ansichbringung von Sachen nach § 165 (§ 164 Abs. 1 Z 2) StGB (Punkt A.III.) schuldig erkannt. Darnach hat er (zu A./I.) am 17.Mai 1982 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten Stefan A*** unrechtmäß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Franz L*** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 8.März bis 23.März 1985 in St. Pölten von dem wegen Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2 StGB gesondert verfolgten Karl H*** gestohlene Aluminiumtüren, Aluminiumfenster und Isolierglasscheiben im Gesamtwert von 97.300 S durch Weiterverwahren zum Zwecke eines späteren Verkaufes verheimlichte... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §156StGB §164
Rechtssatz: Eine nach der materiellen Vollendung des Diebstahls gewährte Unterstützung der Täter durch einen Dritten kann regelmäßig nur dem Tatbestand der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1 (allenfalls auch Abs 2 und Abs 3) StGB unterstellt werden; eine Beteiligung am (Einbruchsdiebstahl) Diebstahl in Form eines sonstigen Tatbeitrags (§ 12, dritter Fall, StGB) kommt nur dann in Betracht, wenn die nacht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.April 1965 geborene Hilfsarbeiter Rudolf B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Gesellschaft der Mitangeklagten Leopold D, Johannes B und (im Faktum V auch des) Gerhard Karl E als Beteiligte, hinsichtlich deren das Urteil in Re... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §164StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Das Ansichbringen einer falschen Urkunde (hier: falscher = unechter Scheck), mag auch deren Herstellung als Vergehen nach § 223 Abs 1 StGB strafbar sein, ist keine Hehlerei. Erst ein Gebrauch einer solchen Urkunde im Rechtsverkehr könnte allenfalls Haftung nach § 223 Abs 2 StGB begründen, sofern er sich nicht als betrügerische Irreführung einer anderen Person im Sinne des § 147 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A 1.) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 StGB und 2.) des Vergehens des (versuchten) schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Juni 1984 in Klagenfurt 1.) einen Scheck, den der abgesondert verfolgte Manfred B durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen, und zwar einen am 2. Juni 1984 in Klagenfurt unternommenen Einbruch in den PKW. der Ilse (im Urteil unric... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §164
Rechtssatz: Wer sich mit Bereicherungsvorsatz an einer Gewaltanwendung oder an einer Drohung beteiligt und dadurch einem andern eine diesen am Vermögen schädigende Leistung abnötigt, verantwortet Erpressung, weil er den Leistungsgegenstand durch eigenes strafbares Verhalten unmittelbar in die Hand bekommt. Wer Sachen, die ein anderer (der sogenannte Vortäter) strafbar (§ 164 StGB) erlangt hat, von diesem vorsätzlich (§ ... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.August 1961 geborene Johann A wurde des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Er hat in Graz im Mai oder Juni 1983 im bewußten Zusammenwirken mit Walter B mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Wolfgang C mit der Drohung, A sei ein Jugendpolizist und werde D anzeigen, wenn er kein Geld bringe, zur übergabe zunächst einer Barschaft von 4.000 S und sodann einer Stahlkassette mit Münzen im Wert... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) Johann Martin A der Verbrechen der schweren Nötigung nach § 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt D) und des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (Punkt A/I) sowie des Vergehens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (Punkt B) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu B) in der Zeit zwischen dem 15.Februar und 17.März 1983 im einverständlichen Zusammenwir... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Schüler Simon Josef A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Anfang August 1982 in Linz ein von Klaus B und Thomas C gestohlenes Schlagzeug im Wert von 15.800 S, sohin eine Sache, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, dadurch an sich gebracht und verheimlicht, daß er es trotz Kenntnis der diebischen Herkunft behie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 13. Juni 1958 geborene zahnärztliche Assistentin Doris A des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in der Zeit vom 2. bis 9. Mai 1983 in Wien Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert, und zwar ein Fernsehgerät im Wert von 5.990 S, ein Taschenradio, einen Kassettenrecorder, ein Paar Kopfhörer, ein Weckerradio im Wert von 1.385 S und zwei Elektronikspiele, welche der g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22jährige Gerhard A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, § 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG (Punkt B) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach § 165 StGB (Punkt C) schuldig erkannt, weil er in Wien (zu A) vorsätzlich den bestehenden Vo... mehr lesen...
Gründe: Liselotte A wurde (im zweiten Rechtsgang) schuldig erkannt, den von ihrem Lebensgefährten Robert B in der Schweiz gestohlenen und nach Österreich geschmuggelten, in Weißgold gefaßten Brillanten von 4,16 Karat samt Weißgoldkette (Wert mindestens 728.685 S) verheimlicht und demgemäß (idealkonkurrierend) das Vergehen (richtig: Verbrechen) der Hehlerei nach § 164 Abs. 1, Z. 2, Abs. 3 StGB. und das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG. begangen zu ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem weiteren Angeklagten, der kein Rechtsmittel ergriffen hat) schuldig erkannt: 1. der 21-jährige Hilfsarbeiter Josef B des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Deliktsfall swie § 15 StGB, 2. der 23-jährige Kraftfahrer Peter B des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 2, 130 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 10.September 1948 geborenen Franz A des Verbrechens nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 3, 128 Abs 2 StGB. schuldig, weil er vom 1.August 1979 bis 18. Mai 1981 (in Wien) in wiederholten Angriffen unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit als kaufmännischer Angestellter geschaffen worden war, seinem Dienstgeber, der Firma B, Verrechnungsschecks im Gegenwert von 1,108.082,98 S gestohlen hat. Die Firma B Austria, deren... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Als Vortat im Sinne § 164 Abs 1 Z 3 StGB kommt auch Hehlerei in Betracht ("Kettenhehlerei). Entscheidungstexte 10 Os 200/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 200/82 Veröff: SSt 54/26 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094969 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 9. November 1951 geborene Eva B des Verbrechens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs 1 und 128 Abs 2 StGB sowie der am 3. September 1958 geborene Wolfgang C und der am 4. Dezember 1919 geborene Rudolf A des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach dem § 165 StGB schuldig erkannt. Laut dem Schuldspruch haben 1. Eva B am 12. (richtig: 22.) Oktober 1981 fremde bewegliche Sachen in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 9.November 1930 geborene Leopoldine Maria A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 (erster bis dritter Fall) StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit von 1977 bis September 1980 in Wien wiederholt von dem abgesondert verfolgten (und mittlerweile rechtskräftig abgeurteilten) Roman B durch Einbruch gestohlenes Geld in einer nicht mehr (genau) feststellbaren, jedoch 100.000 S (jedenfalls) übersteigenden Höhe, ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Daß die Vermittlungstätigkeit nach Kenntnis der deliktischen Herkunft der verhandelten Sachen abgebrochen wird, schließt nur die Bestrafung wegen Hehlerei (§ 164 StGB), nicht aber unbedingt jene wegen fahrlässigen Verhandelns (§ 165 StGB) aus. Entscheidungstexte 12 Os 185/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1982 12 Os 185/81 Veröff: JBl 1982,4... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 18. September 1959 geborenen Elektrikergesellen Walter A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB schuldig, weil er im September 1980 in Gumpoldskirchen einen von dem abgesondert verfolgten Leopold B durch Einbruch gestohlenen Bargeldbetrag in nicht mehr 'festgestellter' (gemeint: feststellbarer), jedoch S 1.500,-- nicht übersteigender (nach den Entscheidungsgründen richtig: S 1.000,-- nicht err... mehr lesen...