Norm: StGB §61StGB §164
Rechtssatz: Bei § 164 StGB ist auch die Änderung einer (in Bezug auf die Vortat anzuwendenden) strafrechtlichen Ausfüllungsnorm im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 76/17m Entscheidungstext OGH 17.10.2017 11 Os 76/17m Beisatz: Ein Einbruchsdiebstahl (als Vortat), der zwar zur Tatzeit (nach § 129 StGB aF), nicht a... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §238
Rechtssatz: Beim „Parkpickerl“ des Magistrats der Stadt Wien handelt es sich weder um ein amtliches Wertzeichen im Sinn des § 238 StGB noch um amtliche Stempelabdrücke nach § 238 Abs 3 StGB. Entscheidungstexte 17 Os 49/14f Entscheidungstext OGH 21.01.2015 17 Os 49/14f 17 Os 5/15m Entscheidungstext OGH 09.04.2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, rechtskräftige Schuld- und Freisprüche betreffend die Mitangeklagten Minel G*****, Almir B*****, Slavoljub L*****, Edin H*****, Amel R***** und Aldin K***** enthaltenden Urteil wurde Ivica I***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 (zu ergänzen: zweiter Satz) StGB (2./3./) und des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB (3./) schuldig erkannt. Danach hat - soweit... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Fand vor Weitergabe an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine „Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 130/06s Entscheidungstext OGH 29.03.2007 15 Os 130/06s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Die angelastete Behebung eines Geldbetrages aus der Betrugsbeute unterfällt nicht dem für Hehlerei erforderten Objekt einer unmittelbar deliktisch erlangten körperlichen Sache. Entscheidungstexte 14 Os 80/06f Entscheidungstext OGH 10.10.2006 14 Os 80/06f 15 Os 130/06s Entscheidungstext OGH 29.03.2007 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Mitangeklagter enthaltenden Urteil wurden Rene M***** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 2 StGB als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (I.d) und Günter M***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (I.c und f) sowie der Vergehen der Hehlerei nac... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 15. März 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 285 Ur 48/95h eingebrachten Schriftsatz beantragte Ing. Karl P***** die Durchführung von Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörde zur Klärung der Frage, wer der Verfasser der E-Mail an Stephan T***** ist, die in den Artikeln „NEWS deckt auf: Neue Ermittlungen in Kärnten nach Parteienfinanzierung-Vorwurf" auf der Internet-Website http://www.networld.at/ und „Die Geheimakte Kärnten" in der Druckausgabe d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der frühere Sparkassenfilialleiter August S***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (I. 1.), der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB (I. 2.), der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB (I. 5.) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (I. 3.) und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (I. 4.), der mit S***** gut bekannte Finanzberater Herbert H***** de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ukrainische Staatsangehörige Igor G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall StGB als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ukrainische Staatsangehörige Igor G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 128 A... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 23.Jänner 1997, GZ 11 E Vr 964/96-11, wurden Günter S***** und Bernhard F***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 7.September 1996 in Trofaiach dadurch, daß sie mehrere vom mitverurteilten Jugendlichen Christian F***** durch Diebstahl durch Einbruch erbeutete Flaschen Bier im Wissen um deren Herkunft konsumierten, Sachen, die ein anderer durch eine aus e... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §164StGB §223
Rechtssatz: Urkundenfälschung ist keine "typische Begleittat" einer Hehlerei, zumal letztere nicht regelmäßig mit der Begehung eines Urkundendeliktes verbunden ist. Entscheidungstexte 15 Os 150/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 150/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Auch unter besonderer Berücksichtigung der durch die Strafgesetznovelle 1993 (BGBl Nr 527/1993) in den Vordergrund gerückten Perpetuierungstheorie ist die Übernahme von gestohlenen Lebensmitteln zum sofortigen Verbrauch ("Mitgenuß") als eigentümerähnliche Verfügung zu werten, die darauf abzielt, die Verkehrsfähigkeit der gestohlenen Sache durch eine über die Sache erlangte tatsächliche Verfügungsmacht zu beschränken.... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §280
Rechtssatz: Zwischen den Tatbeständen der Hehlerei und des Ansammelns von Kampfmitteln besteht angesichts der Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter echter Konkurrenz. Entscheidungstexte 13 Os 119/94 Entscheidungstext OGH 14.09.1994 13 Os 119/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §164
Rechtssatz: Eine noch vor der Diebstahlstat gegebene Zusage für eine erst nach der Vollendung des Diebstahls zu gewährende Hilfeleistung bei der Verwertung der Diebsbeute (vgl US 7) könnte zwar als psychische Beitragstäterschaft gewertet werden, diese Annahme ist aber von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Zusage und der Diebstahlstat, wie sie sich tatsächlich ereignet hat, abhängig. Einer eingehenden... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §164
Rechtssatz: Zur Abgrenzung eines kausalen psychischen Tatbeitrags zum Diebstahl von Hehlerei bei Zugehörigkeit der unmittelbaren Täter zu einer internationalen Autodiebstahlsbande und Schieberbande: Angesichts der einer solchen kriminellen Organisation zu Gebote stehenden Möglichkeiten versteht es sich nämlich keineswegs von selbst, daß der entweder als Beitragstäter zum Diebstahl oder aber als Hehlerei zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Eine Tatbeurteilung als Hehlerei setzt die Begehung einer (hehlereibegründenden) abgeschlossenen Vortat eines anderen voraus. Vor deren (materieller) Vollendung kommt hingegen Beteiligung (§ 12 dritter Fall StGB) an der Vortat in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 17/94 Entscheidungstext OGH 29.03.1994 11 Os 17/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §164
Rechtssatz: Ob die Sache aus einer der im § 164 StGB genannten Vortaten stammt, hat das Gericht im Verfahren gegen den wegen Hehlerei Angeklagten eigenständig und unabhängig davon zu beurteilen, ob der Vortäter wegen seiner Tat bereits (rechtskräftig) abgeurteilt worden ist (oder werden kann); ist es doch für die Verurteilung des Hehlers nicht einmal erforderlich, daß der Vortäter überhaupt ermittelt werden konnte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1943 geborene Martin Josef K***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (1), des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB (2) und des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Von weiteren Anklagepunkten wurde er rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihm zur Last, am 16. April 1990 in Rum i... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Von einem Verheimlichen im Sinn des § 164 (§ 165) StGB kann erst dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Tatverhalten ein vom Täter vorsätzlich (oder fahrlässig) zum Einsatz gebrachter Verschleierungseffekt innewohnt. Das Wesen eines solchen Effekts äußert sich darin, dass er dem auffinden der verhehlten Sache durch daran Interessierte, über das mit der bestimmungsgemäß normalen Disposition des Täters ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §57 Abs2StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Wird der Tatbestand nach § 164/165 StGB durch ein Unterlassen verwirklicht, dann setzt die nachträgliche Erfüllung der deliktsspezifischen Handlungspflicht, die den Beginn der Verjährungsfrist auslöst, zwar nicht unbedingt die Übergabe des Tatobjekts an den Berechtigten oder an die Sicherheitsbehörde oder immerhin deren Verständigung über dessen Verbleib voraus, aber doch jedenfalls die... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: In der Begehungsart des Ansichbringens betreffen die Tatbestände nach § 164 Abs 1 Z 2 StGB und nach § 165 StGB keine Dauerdelikte. Entscheidungstexte 15 Os 71/90 Entscheidungstext OGH 16.10.1990 15 Os 71/90 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1991/21 S 104 = JBl 1991,461 (hiezu Kienapfel, 435) = RZ 1991/4 S 19 ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Täter eine im Sinne § 164 Abs 1 Z 2 (§ 165) StGB bemakelte Sache strafbar an sich gebracht hat (erster bis dritter Fall), kann ihm die folgende Aufrechterhaltung des Gewahrsams daran nur dann als tatbestandsmäßig zur Last gelegt werden, wenn dies den begrifflichen Voraussetzungen des Verheimlichens (vierter Fall) entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Verheimlichen im Sinne des § 164 (§ 165) StGB ist ein Verhalten, welches darauf abzielt, die Entdeckung des Tatobjekts durch den Berechtigten oder durch die Strafverfolgungsorgane zu verhindern. Es kann auch durch ein Unterlassen (§ 2 StGB) begangen werden. Als Dauerdelikt ist es nur dann zu beurteilen, wenn es sich dabei nicht um bloß punktuelle Verschleierungstat (mit lediglich fortwirkendem Effekt) handel... mehr lesen...
Gründe: I. In dem am 25.September 1987 unter dem AZ 13 a Vr 634/87 des Kreisgerichtes Korneuburg eingeleiteten, dort ausgeschiedenen und dem Kreisgericht Krems an der Donau abgetretenen vorliegenden Verfahren wurde Hans-Jörg S*** auf Grund eines wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 2 und 3 StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 4 und 5 WaffG gegen ihn erhobenen, in Ansehung der Qualifikation nach § 164 Abs. 2 StGB letztlich nicht aufrecht erhal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch unbekämpft gebliebene Verurteilungen anderer Angeklagten sowie rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Karl M*** (zu I/2) "des teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls und Diebstahls durch Einbruch im Rückfall" (richtig: des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Juni 1969 geborene Hilfsarbeiter Mustafa D*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB (Punkt A/ des Schuldspruches) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (Punkt B/ des Schuldspruches) schuldig erkannt, weil er A/ am 5. November 1987 in Ternitz im einverständlichen Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Ahmet A*** mit Gewalt gegen eine Per... mehr lesen...