RS OGH 1994/3/29 11Os17/94, 13Os137/11p, 15Os92/17v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1994
beobachten
merken

Norm

StGB §164

Rechtssatz

Eine Tatbeurteilung als Hehlerei setzt die Begehung einer (hehlereibegründenden) abgeschlossenen Vortat eines anderen voraus. Vor deren (materieller) Vollendung kommt hingegen Beteiligung (§ 12 dritter Fall StGB) an der Vortat in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094922

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten