Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lazar G***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 7. Oktober 2000 in Graz 1.) dadurch, dass er GrInsp Christian G***** und RevInsp Günter B***** einen 1.000 S-Geldschein hinhielt und dazu mehrfach äußerte: "Nehmen sie das Geld, aber schreiben sie dafür bitte keine Anzeig... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert R*****: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Herbert R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A/1, 3, 4 und 10), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (B/I, II und V) und der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der II. Universitätsf*****klinik, Prof. Dr. Hugo H*****, als "Klinikangestellte" aufgenommen. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Klägerin führte in erster Linie Sekretariatsarbeiten für die Forschung durch, aber auch Routinearbeiten, die in jedem Krankenhaus vorkommen. Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der römisch II.... mehr lesen...
Gründe: Dr. Johann M***** wurde nach Teilkassierung des erstinstanzlichen Urteils vom 9. Dezember 1999 durch Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. Juni 2000 (12 Os 43/00 = ON 223) und daran orientierter Modifizierung der dem Anklagevorwurf zugrunde gelegten Schadensbeträge durch den Staatsanwalt in der Hauptverhandlung vom 24. November 2000 (355/X) im zweiten Rechtsgang - unter Einbeziehung bereits rechtskräftiger Schuldsprüche wegen der Verbrechen des gewerbsmäßigen s... mehr lesen...
Gründe: Brigitte M***** wurde (A/I) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB in Tateinheit mit (A/II) dem Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB sowie der Vergehen (B) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB und (C) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Brigitte M***** wurde (A/I) des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Universität für angewandte Kunst veranstaltete vom 7. 4. bis zum 15. 5. 1993 in Wien unter ihrer damaligen Bezeichnung "Hochschule für angewandte Kunst" eine Ausstellung. Dort sollte auch eine bestimmte im Eigentum des Klägers, eines französischen Galeristen, stehende Plastik (Statue) gezeigt werden. Dieses Kunstwerk war der Universität für angewandte Kunst aufgrund eines zwischen ihr und dem Kläger geschlossenen Leihvertrags vom 1. 4. 1993 für die Ausstel... mehr lesen...
Gründe: Günter P***** und Helmuth R*****, dieser als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, wurden - neben unangefochtenen Freisprüchen - des Verbrechens (richtig: mehrerer real konkurrierender Verbrechen) des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben in G***** I) Günter P***** als Beamter der Bundespolizeidirektion G***** mit dem Vorsatz, “Privatpersonen in ihrem Recht auf Geheimhaltung sie betreffender personenbezogener Daten (§ 1 DSG)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 1 AngG zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer eins, AngG zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefoc... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Ein Bürgermeister hat seine Aufgaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde wie ein redlicher und verantwortungsbewusster Kaufmann zu führen und ist nicht nur verpflichtet, die einzelnen (Verwaltungs-)Akte so vorzunehmen, dass hieraus kein Schaden für die Gemeinde entsteht, sondern die gesamte Geschäftstätigkeit derart auszuüben, dass sie den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinde hervorbringt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Karl P***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB (I.) und des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Karl P***** des Vergehens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, (erster Fall) StGB (römisch eins.) un... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil wurden Sven J***** und Karl H***** von der wider sie wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, letzterer als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Sven J***** und Karl H***** von der wider sie wegen des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Franz S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er sich in der Zeit von Jänner bis Dezember 1993 in Bad Aussee bzw Öblarn als Geschäftsführer der Firma "F***** Abwassertechnik GesmbH" ihm anvertraute Geldbeträge in der Höhe von 725.150,57 S mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz zugeeignet hat, indem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Karl A***** der Verbrechen (I) der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und (II) der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Karl A***** der Verbrechen (römisch eins) der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB und (römisch II) der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche der Angeklagten Heinrich M***** und Helmut I***** sowie den ebenfalls in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten Rudolf L***** enthält, wurden (A) Heinrich M***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Deliktsfall, "14 Abs 1" StGB, (B) Helmut I***** der Verbrechen (II) des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, teilweise auch §§ 147 Abs 1 Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch der Mitangeklagten Gabriele V***** vom Vorwurf der Mittäterschaft enthält, wurde Gertrude R***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie vom 1.April 1993 bis 8.Juni 1994 in Wien als Buchhalterin und Leiterin des Rechnungswesens der Firmen A***** GmbH und C***** GmbH die ihr durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing.Eduard M***** und Hermann K***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB im gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (A.1. und 2.), der Angeklagte Ing.M***** zudem als Alleintäter (B.), der Angeklagte K***** überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (C.) schuldig erkannt und hiefür zu gemäß § 43 a StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil w... mehr lesen...
Gründe: Christian E***** wurde der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A) und der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (B) sowie des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (C) schuldig erkannt. Christian E***** wurde der Vergehen der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall StGB (A) und der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall StGB (B) sowie des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB, und zwar Walter S***** als unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB (I.), Karl S***** (II.) und Alfred I***** (III.1.) jeweils als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB, der Angeklagte I***** überdies des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (III.2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden d... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Bei einer Untreue zu Lasten einer AG ist nicht der Schaden der Aktionäre maßgebend, sondern jener, den die AG als eigenes Rechtssubjekt erleidet. Entscheidungstexte 11 Os 165/96 Entscheidungstext OGH 18.03.1997 11 Os 165/96 12 Os 117/12s Entscheidungstext OGH 30.01.2014 12 Os 117/12s Auch; Beisatz: Bei e... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Der tatbestandsmäßige Vermögensnachteil muss demjenigen erwachsen, über dessen Vermögen der Täter verfügt. Dass letztlich Dritte an ihrem Vermögen geschädigt werden, genügt nicht. Entscheidungstexte 15 Os 159/96 Entscheidungstext OGH 05.12.1996 15 Os 159/96 14 Os 124/03 Entscheidungstext OGH 21.10.2003 1... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Ein Masseverwalter, der veranlaßt, daß offene Forderungen des Gemeinschuldners nicht auf das Konkursabwicklungskonto, sondern auf sein Eigenkonto eingezahlt werden, mißbraucht schon dadurch seine Befugnis, über das Vermögen des Gemeinschuldners zu verfügen und schädigt ihn dadurch am Vermögen. Entscheidungstexte 15 Os 159/96 Entscheidungstext OGH 05.12.19... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Das Eingehen einer bloßen Zahlungsverpflichtung bedeutet nicht schon den Eintritt eines Vermögensschadens, und zwar auch dann nicht, wenn nach Lage des Falles immerhin eine Vermögensgefährdung des Machtgebers herbeigeführt wird, wird doch nach (weitgehend) übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung eine Gleichstellung der Vermögensgefährdung mit dem für (den Betrug und) die Untreue tatbestandsessentiellen Vermögensna... mehr lesen...
Norm: StGB §133 BStGB §153
Rechtssatz: Die Übergabe von Geld für Wetteinsätze in einem bestimmten vorgegebenen Zeitraum mit einer dabei einkalkulierten totalen Verlustmöglichkeit begründet kein Anvertrauen im Sinne der sachbezogenen Fürsorgepflicht eines Verwahrers. Das Verhalten des Angeklagten kann aber auch dem Tatbestand der Untreue nach § 153 Abs 1 StGB nicht unterstellt werden, weil er die Gelder im eigenen Namen setzen und nur den Gewinn... mehr lesen...