Norm: StGB §15 C2StGB §135
Rechtssatz: § 135 StGB ist mit der durch die Sachentziehung bewirkten Schädigung des Berechtigten vollendet. Dass dieser die entzogene Sache zufällig wiedererlangt, vermag an der eingetretenen Deliktsvollendung nichts zu ändern. Entscheidungstexte 15 Os 111/96 Entscheidungstext OGH 05.09.1996 15 Os 111/96 15 Os 7... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Dieb bei der Tat von Polizisten beobachtet, von diesen nach Verlassen des Tatorts verfolgt und schließlich mit der Beute festgenommen wurde, kommt keine Bedeutung zu. Versuch käme nämlich nur dann in Betracht, wenn der Gewahrsamsbruch vom Bestohlenen oder einer von diesem mit der Sicherung seines Gewahrsams betrauten Person beobachtet worden wäre. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Bei Prüfung der subjektiven Tatbestandserfordernisse muß aus den objektiven, der Vollendung vorgelagerten Tathandlungen des Täters abzuleiten sein, daß er die entscheidende Hemmstufe vor der Tat schon überwunden hat. Entscheidungstexte 15 Os 73/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 15 Os 73/95 12 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §205 Abs1StGB §206 Abs1
Rechtssatz: Keine straflose Vorbereitungshandlung, sondern bereits strafbarer Versuch des Verbrechens nach § 206 Abs 1 StGB liegt vor, wenn der Täter mit einem auf das Unternehmen des Beischlafs mit dem unmündigen Tatopfer gerichteten Vorsatz dieses und sich selbst auszuziehen beginnt. Entscheidungstexte 15 Os 73/95 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §201
Rechtssatz: Wie bei zweiaktigen Delikten liegt auch bei einem Delikt mit teilbarer Ausführungshandlung strafbarer Versuch schon dann vor, wenn das Täterverhalten ausführungsnah in bezug auf den ersten Deliktakt ist. Umsomehr liegt Versuch vor, wenn der Täter bereits Ausführungshandlungen im Sinn des ersten Deliktsaktes gesetzt hat, vorausgesetzt er war willens, auch die zweite Handlung vorzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Ist eine Ware elektronisch gesichert, so verliert der berechtigte Gewahrsamsinhaber die Verfügungsgewalt durch bloßes Einstecken der Ware noch nicht, weil seine Zugriffsmöglichkeit weiterhin gegeben ist. Wird der Täter beim Verlassen des Geschäftes auf Grund des Signales des von einem Bediensteten überwachten Magnetschranken gestellt, so ist der Diebstahl bloß versucht. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §146 DStPO §4StPO §365StPO §369
Rechtssatz: Bei einem bloß versuchten Betrug - die getäuschte Versicherung hat auf Regreßforderungen nicht irrtumsbedingt, sondern in Kenntnis des wahren Sachverhalts verzichtet - darf mangels eines aus der inkriminierten Straftat entstandenen tatsächlichen Schadens (§§ 4, 365, 369 StPO) ein Privatbeteiligten-Zuspruch nicht erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs1 IFSGG §12 Abs1 IGSGG §14aStGB §15 B3
Rechtssatz: Aus der jederzeitigen Verfügbarkeit ("Abrufbarkeit") verwahrten Suchtgiftes durch einen bekannten Suchtgiftabnehmer ist noch keine, dem Inverkehrsetzen von Suchtgift aktionsmäßig und zeitlich unmittelbar vorangehende Ausführungshandlung ableitbar. Entscheidungstexte 13 Os 96/94 Entscheidungstext OGH 10.08.1994 13... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2
Rechtssatz: Eine für die Annahme der Ausführungsnähe der Tat des unmittelbaren Täters zu Fahrzeugdiebstählen erforderliche unmittelbare sinnfällige Beziehung zum tatbestandsmäßigen Unrecht ist bei einem bloßen Herstellen von Nachschlüsseln und dem Vormerken der Fahrzeugkennzeichen in einem Notizheft nicht gegeben (strafbare Vorbereitungshandlung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Das Stadium des strafbaren Versuchs setzt zwar nicht erst dann ein, wenn bereits eine deliktsspezifische Ausführungshandlung vorliegt; aber nicht jede Handlung, die der Verwirklichung des Tatenschlusses dient, steht der Deliktsvollendung so nahe, daß sie bereits als kriminell zu pönalisieren ist; es genügt für den Beginn der Strafbarkeit nicht, daß eine Handlung sich als objektiv erkennbare Manifestation des krimin... mehr lesen...
Norm: SGG §12 IGSGG §14aStGB §15 B3SMG §28 Abs1 ASMG §28 Abs2 A
Rechtssatz: Versuch des Inverkehrsetzens einer großen Suchtgiftmenge erst mit Verbringen des Suchtgiftes von seinem bisherigen Aufbewahrungsort zum Zweck, es in unmittelbarer Folge in die Verfügungsgewalt eines anderen gelangen zu lassen. Der bloße Besitz einer großen Suchtgiftmenge, die in Verkehr gesetzt werden soll, begründet nur den gegenüber § 12 SGG privilegierten Tatbestand ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §302
Rechtssatz: Zur Vollendung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB in subjektiver Hinsicht (unter der Voraussetzung wissentlichen Befugnismissbrauchs) genügt der auf eine objektiv mögliche Schädigung gerichtete dolus (eventualis) des Täters, der Befugnismissbrauch muss mithin nicht zu einer tatsächlichen Schädigung eines anderen an seinen Rechten geführt haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3
Rechtssatz: Die Suche nach einer Öffnung in einem der im § 129 Z 1 StGB genannten Schutzobjekte, um dort unmittelbar einzubrechen oder einzusteigen, stellt bereits eine ausführungsnahe Handlung zum Einbruchsdiebstahl dar. Entscheidungstexte 14 Os 45/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 14 Os 45/93 European Case ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1
Rechtssatz: Von strafloser Vorbereitungshandlung kann nur bei einem (nicht schon selbst als Straftatbestand vertypten) Geschehen die Rede sein, welches wegen seines entwicklungsmäßigen Abstandes zu einem angestrebten strafgesetzwidrigen Verhalten noch von keiner Strafbestimmung erfaßt wird und daher strafgesetzlich nicht subsumierbar ist. Entscheidungstexte 11 Os 10/93 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B3
Rechtssatz: Solange ein Einbrecher von einem Passanten beim Verlassen des Tatortes (Wohnung) beobachtet und anschließend bis auf die Straße verfolgt wird, ist der Diebstahl noch nicht vollendet. Entscheidungstexte 14 Os 163/92 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 14 Os 163/92 14 Os 130/95 Entscheidungst... mehr lesen...