Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Die Suche nach einer Öffnung in einem der im § 129 Z 1 StGB genannten Schutzobjekte, um dort unmittelbar einzubrechen oder einzusteigen, stellt bereits eine ausführungsnahe Handlung zum Einbruchsdiebstahl dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090235Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_0140OS00045_9300000_001