RS OGH 1993/4/27 14Os45/93

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Norm

StGB §15 B3

Rechtssatz

Die Suche nach einer Öffnung in einem der im § 129 Z 1 StGB genannten Schutzobjekte, um dort unmittelbar einzubrechen oder einzusteigen, stellt bereits eine ausführungsnahe Handlung zum Einbruchsdiebstahl dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090235

Dokumentnummer

JJR_19930427_OGH0002_0140OS00045_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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