Norm
ABGB §585Rechtssatz
Die Behauptung eines mündlichen Testamentes, das ua von Personen bezeugt wird, denen es gemäß § 594 ABGB an der Zeugnisfähigkeit mangelt, ist nicht absolut untauglich, die Einantwortung des Nachlasses zu bewirken, weil dieses Hindernis übersehen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107014Dokumentnummer
JJR_19970304_OGH0002_0110OS00178_9600000_002