Norm
StGB §146 A5Rechtssatz
Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten § 168a StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107038Dokumentnummer
JJR_19970319_OGH0002_0130OS00016_9700000_003