Norm
StGB §146 B2Rechtssatz
Ein präsenter Deckungsfonds schließt einen Schaden und damit den objektiven Tatbestand des Betruges, bei Fehlen eines Erstattungswillens aber auch den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz des Betrugstäters keinesfalls aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2018