Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch enthaltenden Urteil wurden, soweit im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung, – Mario R***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 1 a und b), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (A 1 c und B 2), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (A 2), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 2 StGB, teils als Versuch nach § 15 StGB (B 1), sowie der Verbrechen des versuchten Raube... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Güney K***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A.) und Ersin T***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall und 15 StGB (richtig: des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB [B. 1.] des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch rechtskräftige Freisprüche der Mitangeklagten Roman S***** und Maria S***** enthaltenden Urteil wurden Jana M***** und Mario R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und fünfter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie am 16. Juni 2004 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen Alfred Ra***** und Erika Sa***** unte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die Angeklagte Shireen B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die Angeklagte Shireen B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG (A. I.) sowie „der Vergehen" nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG (A. II.) und nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (B.) schuldig erkannt. Soweit angefochten, hat er in Graz und Gratwein den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall und Absatz 3... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als (Jugend-)Schöffengericht vom 17. Mai 2004, GZ 33 Hv 66/04k-30, das einen rechtskräftigen Teilfreispruch vom Vorwurf des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB enthält, wurde Daniel Sch***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (zu ergänzen: erster Satz) zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 23. Jänner 2004 in N***** der Edith M***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtet... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §84 Abs1StGB §143StGB §205 Abs3
Rechtssatz: Die Qualifikation des dritten Falles des § 143 StGB ist schon bei Vorliegen einer der Varianten des § 84 Abs 1 StGB gegeben. Demnach ist die Wertung einer Verletzung in zweifacher Hinsicht als erschwerend, nämlich als an sich schwer und verbunden mit einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung, kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 erster Satz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das hinsichtlich der Mitangeklagten Yuliya I***** unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, wurde Viktor N***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 dritter Fall StGB (I.) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III.) und der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (IV.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Gesch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden die Angeklagten Mladen S*****, Dejan O*****, Goran H***** und Radivoje C***** jeweils des Verbrechens des schweren Raubes als Beteiligte nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs l, 143 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden die Angeklagten Mladen S*****, Dejan O*****, Goran H***** und Radivoje C***** jeweils des Verbrec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Walter K***** zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Walter K***** zweier Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 14. Juli 2002 in Wien A) Chri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Gregori P***** enthält, wurde Boris B***** des Verbrechens des schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 14. Juli 2003 in Wien zur Ausführung der strafbaren Handlung (Tat) des Gregori P*****, welcher am selben Tag dadurch, dass er gegen Lisbeth W****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden aufgrund des einhelligen Wahrspruchs der Geschworenen Dragan Z***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB (I.) sowie des gewerbsmäßigen, schweren Diebstahls (zu ergänzen:) durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB (II.a und b) sowie Novica S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen, schweren Diebstahls (zu ergänzen:) durch Einbruch nach §§ 127, 128 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Gabor T***** der Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB (I/4), der versuchten Bestimmung zum schweren Raub nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (II/1) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG (III/1), Gerhard R*****, Karl S***** und Juliana S***** je des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Chaim O***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Chaim O***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Jänner 2003 in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Christopher O***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach § 28 Abs 2 (zweiter, dritter und vierter Fall), Abs 3 erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 1 und Z 3 SMG schuldig erkannt. Laut Spruchfassung - vgl aber § 28 Abs 4 Z 1 in der Fassung Art IX StRÄG 2002 - des Erstgerichtes haben er und Victor A***** (der den Schuldspruch unbekämpft ließ) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in ei... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein Raub, bei dessen Ausführung der Täter das Opfer mit einem Behältnis mit explosiver (hier dem Opfer mit der Ankündigung "Geld her oder du brennst" auch in die Gesichtsregion geschütteter) Flüssigkeit, mithin mit einem Gegenstand bedroht, der nach seiner Anwendung und Wirkungsweise (nicht anders als etwa ein sogenannter "Molotow-Cocktail") einer Waffe im technischen Sinn gleichkommt, wird im Sinn des §143 Satz1 z... mehr lesen...
Gründe: Csaba G***** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. März 2002 in S*****, indem er eine Schreckschusspistole auf ihn richtete und ihn aufforderte, Geld in einen Stoffsack zu geben, Bernhard K***** 25 458, 29 Euro mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz unter Verwendung einer Waffe abgenötigt. Csaba G***** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 14... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien A) am 3.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blagoja B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.), (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der "teils vollendeten, teils versuchten" Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (III, richtig: der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB [III 1 a und b] und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB [III 2]) sowie des Verbrechens der versuchten sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Bianca L***** und Silvana Z***** (richtig) der Verbrechen des vollendeten (1.) und des versuchten (§ 15 StGB) schweren Raubes (2.) nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Bianca L***** und Silvana Z***** (richtig) der Verbrechen des vollendeten (1.) und des versuchten (Paragraph 15, StGB) s... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht sprach aus, dass es zur Entscheidung über die gegen Hans Dieter M***** unter anderem wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes (richtig: wegen mehrerer teils im Versuchsstadium verbliebener Verbrechen des Raubes) nach §§ 142 Abs 1, 15 StGB erhobene Anklage - wonach dieser durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereic... mehr lesen...
Norm: StGB §130StGB §143
Rechtssatz: Feststellungen zum Vorgang der Bandenbildung sind für den Schuldspruch oder den anzuwendenden Strafsatz nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidungstexte 14 Os 112/01 Entscheidungstext OGH 31.08.2001 14 Os 112/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115555 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Artur S***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 31. Oktober 2000 (im Urteil unrichtig: 1000) mit dem in diesem Verfahren rechtskräftig verurteilten Rafik A***** "im Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Samson G***** als Mittäter (§ 12 erster Fall StGB)" in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs1StGB §143 Fall2StGB §143 Fall3StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Annahme des besonderen Erschwerungsgrundes der zweifachen Qualifikation des Raubes durch Tatbegehung unter Verwendung einer Waffe und die aus der Gewaltanwendung entstandene schwere Körperverletzung des Opfers verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 13 Os 64/01 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs1StGB §143 Fall2StGB §143 Fall3StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Das Gericht darf erhöhte Tatintensität durch die Verwirklichung zweier (vom Gesetzgeber gleich strafwürdig erachteter) Qualifkationen als erschwerend hervorheben. Es ist grundsätzlich zulässig, daneben auch eine massive brutale Vorgangsweise bei der Ausführung einer strafbaren Handlung als aggravierend zu werten, wenn die Art und Weise der Tatbegehung keinen den St... mehr lesen...
Gründe: Der am 2. Oktober 1984 geborene Roland (Viktor) M***** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 19. Oktober 2000 in Wels mit Gewalt gegen eine Person und unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz abgenötigt hat, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er Gerald (Heinz) B***** insgesamt neun Messerstiche in den
Kopf: , Schulter- und Oberarmbereich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Christian M***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 14. August 2000 in Kitzbühel in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Gabriel P***** als Mittäter Roland K***** mit Gewalt bzw durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld in Höhe von 10... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BWaffG §1 Z1
Rechtssatz: Als qualifikationsbegründend kommen Gegenstände nur dann in Betracht, wenn sie nach ihrer konkreten Anwendbarkeit und Wirkungsweise unter dem Aspekt einer Beseitigung oder Herabsetzung der menschlichen Angriffsfähigkeit oder Abwehrfähigkeit durch unmittelbare Einwirkung einer Waffe iS des § 1 Z 1 WaffG gleichkommen. Mangelt es einem Gegenstand sowohl an der Zweckbestimmung nach § 1 Z 1 WaffG (Waffe ieS),... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht in Jugendstrafsachen vom 4. Mai 2000, GZ 25 Vr 2 .376/99-81, wurden die Jugendlichen Elvis J***** (zu I/1 und 3) und Milan J***** (zu I/4 als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) - unter der nicht gerügten, gesetzesfremd (§ 270 Abs 2 Z 4 [§ 260 Abs 1 Z 2] StPO) zusammenfassenden Bezeichnung als ,Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall und 15 StGB"... mehr lesen...