Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Die Qualifikation des dritten Falles des § 143 StGB ist schon bei Vorliegen einer der Varianten des § 84 Abs 1 StGB gegeben. Demnach ist die Wertung einer Verletzung in zweifacher Hinsicht als erschwerend, nämlich als an sich schwer und verbunden mit einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung, kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 erster Satz StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119312Im RIS seit
09.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020