Norm
StGB §143 BRechtssatz
Für die Waffe ist die beim Raub tatsächlich mögliche Verwendung maßgeblich, nicht bloß ihre vermeintliche Verwendungsmöglichkeit aus der Sicht des Opfers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094191Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2017