Norm: StGB §133 D4StGB §146 C2
Rechtssatz: Es fehlt an der Schädigungsabsicht, wenn der Täter gewillt ist, mit fälligen Gegenforderungen aufzurechnen; im allgemeinen kann aber aus dem Verschweigen eines solchen Vorganges geschlossen werden, dass der Täter keine Kompensationsabsicht hatte, andernfalls würde ihm nämlich, sollten seine Verfehlungen unentdeckt bleiben, die Möglichkeit offenstehen, die Gegenforderungen geltend zu machen, ohne dass s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HABGB §1422StGB §133 BStGB §146 A5
Rechtssatz: Hat der Verkäufer seine Forderungsrechte aus einem Kaufvertrag im Zuge der Vorfinanzierung der Kaufpreisforderungen durch ein Kreditinstitut diesem abgetreten und wurden die Käufer davon verständigt, daß sie künftig nur an das Kreditinstitut schuldbefreiend zahlen können, so sind Geldbeträge, die von den Käufern dennoch an den Verkäufer gezahlt werden, dem Verkäufer nicht anvertrau... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B1StGB §133StGB §134StGB §135
Rechtssatz: Das Wesen der Zueignung besteht darin, daß der Täter die Sache unter Ausschluß des wirklich Berechtigten dem eigenen Vermögen einverleibt. Hiezu reicht zwar der bloße Entschluß (Zueignungswille) als innerer Vorgang nicht aus, vielmehr ist eine nach außen erkennbare Handlung notwendig. Eine Betätigung des Zueignungswillens nach außen kann jedoch im Verschweigen des Besitzes der Sache lieg... mehr lesen...
Norm: StGB §133StGB §134
Rechtssatz: Wer bei Vermischung fremden Geldes mit eigenem Geld den Willen und die Fähigkeit zur Rückzahlung der Wertsumme fremden Geldes hat, begeht keine "Zueignung" im strafrechtlichen Sinne. Denn eine Geldzueignung setzt voraus, daß der Täter sich eine Wertsumme dauernd zueignen will. RS U OLG Celle (D) 1974/06/25 1 Ss 125/74 Veröff: JZ 1974,555 = MDR 1974,948 = NJW 1974,1833 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §133 F
Rechtssatz: Übergibt ein Arbeitgeber ein Werkzeug aus seinem bisherigen alleinigen Besitz seinem Arbeitnehmer zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit, so gibt er damit den Besitz am Werkzeug nicht völlig auf. Vielmehr soll der Arbeitnehmer das Werkzeug bis auf weiters dauernd für Arbeiten verwenden, die er im Auftrag des Arbeitgebers nach dessen Anordnungen und Verfügungen durchzuführen hat und mit denen der Letz... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §133 F
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Werkzeug zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit übergeben (Arbeitnehmer als Besitzdiener), macht es keinen Unterschied, ob die Arbeitsleistungen, örtlich gesehen, in der Betriebsanlage des Arbeitgebers selbst oder aber an auswärtigen Arbeitsstellen durchgeführt werden, wohin der Arbeitgeber seinen Arbeiter jeweils schickt und wohin dieser das Werkzeug mitnimmt.... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §133
Rechtssatz: Fortgesetztes Delikt nach § 183 StG (nunmehr § 133 StGB), wenn der Täter auf die fortlaufende Zueignung eines zwar sukzessive empfangenen, aber faktisch eine wirtschaftliche Einheit repräsentierenden Guts abzielt, mag die Veruntreuung auch in wiederholten Zugriffen verübt worden sein. Entscheidungstexte 13 Os 118/72 Entscheidungstext OGH 08.02.19... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §133 I
Rechtssatz: Der Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses kann, soweit er im Wesen der dem Angeklagten zur Last fallenden Veruntreuung liegt, nicht gesondert als erschwerender Umstand gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 72/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 13 Os 72/72 Veröff: EvBl 1973/58 S 133 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §133 C
Rechtssatz: Eigenmächtige und vertragswidrige Ausdehnung der Mietdauer allein begründet nicht Veruntreuung eines Mietwagens. Entscheidungstexte 11 Os 4/72 Entscheidungstext OGH 26.01.1972 11 Os 4/72 Veröff: MietSlg 24530 13 Os 40/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 13 Os 40/76 Vgl; Beisatz: Verunt... mehr lesen...
Norm: StGB §133 H
Rechtssatz: Veruntreuung eines Leihwagens. Entscheidungstexte 9 Os 166/70 Entscheidungstext OGH 28.01.1971 9 Os 166/70 Veröff: EvBl 1971/302 S 552 = MietSlg 23609 13 Os 40/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 13 Os 40/76 Veröff: EvBl 1977/12 S 24 12 Os 6/7... mehr lesen...
Norm: StGB §133 B
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob das Anvertrauen vom Eigentümer oder überhaupt von einem Berechtigten ausgeht. Entscheidungstexte 9 Os 129/68 Entscheidungstext OGH 11.05.1970 9 Os 129/68 Veröff: SSt 41/24 10 Os 47/76 Entscheidungstext OGH 10.08.1976 10 Os 47/76 nur: Es kommt nicht darauf an, ob das Anvertra... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §133 GStGB §146 F
Rechtssatz: Besitzen zur Verschleierung einer Veruntreuung vom Täter gesetzte Falschbuchungen von nicht verausgabten Lohnsummen selbständigen Unrechtsgehalt im Sinne eines Betrugstatbildes, weil sie zur die dienstgebende Firma des Täters schädigenden Entrichtung von Überbeträgen zur Sozialversicherung und für Steuern führten, so verantwortet der Täter auch dieses Delikt. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §133 B
Rechtssatz: Eine Sache ist dann im Sinne des § 183 StG anvertraut, wenn die Verfügungsgewalt über sie auf Grund eines Rechtsgeschäftes oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Verpflichtung erlangt wird, diese Verfügungsgewalt entsprechend der vereinbarten Rückstellungspflicht oder Verwendungspflicht nur im Sinne des Gewaltgebers zu gebrauchen. Die Sache befindet sich hiedurch in der Gewahrsame des Täters, gehört jed... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1StGB §133 B
Rechtssatz: Die beim Abschluss des Kaufvertrages unterlassene Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes kann durch die bloße nachträgliche Zusendung einer eine entsprechende Klausel enthaltenden Faktura - selbst wenn diese unbeanstandet bleibt - nicht ersetzt werden; eine stillschweigende Vereinbarung wäre nur dann anzunehmen, wenn bei längerer Geschäftsverbindung Fakturen und Lieferscheine immer wieder einen solche... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B2StGB §133 C
Rechtssatz: Ein bloß passives Verhalten gegenüber einer Exekution auf das anvertraute Gut ist keine "Zueignung" (wie SSt 21/93). Entscheidungstexte 2 Os 293/50 Entscheidungstext OGH 24.10.1950 2 Os 293/50 Veröff: SSt 21/93 10 Os 172/62 Entscheidungstext OGH 22.05.1962 10 Os 172/62 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: StGB §9StGB §133 D4
Rechtssatz: Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit fehlt dem Täter, der sich in Unkenntnis der Bestimmung des § 1440 ABGB ein ihm anvertrautes Gut mit Aufrechnungswillen zueignet, wenn ihm gegen die anvertrauende Person eine fällige Gegenforderung in mindestens gleicher Höhe zusteht. Entscheidungstexte 5 Os 1045/53 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 5 Os 1045/5... mehr lesen...