- 10 Os 122/67
Entscheidungstext OGH 04.10.1967 10 Os 122/67
- 11 Os 138/70
Entscheidungstext OGH 21.04.1971 11 Os 138/70
nur: Eine Sache ist dann im Sinne des § 183 StG anvertraut, wenn die Verfügungsgewalt über sie auf Grund eines Rechtsgeschäftes oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Verpflichtung erlangt wird, diese Verfügungsgewalt entsprechend der vereinbarten Rückstellungspflicht oder Verwendungspflicht nur im Sinne des Gewaltgebers zu gebrauchen. Die Sache befindet sich hiedurch in der Gewahrsame des Täters, gehört jedoch wirtschaftlich nicht zu seinem freien Vermögen, sondern ist für ihn zumindest in diesem Sinne eine fremde. (T1)
- 13 Os 5/72
Entscheidungstext OGH 11.01.1972 13 Os 5/72
Vgl; nur: Eine Sache ist dann im Sinne des § 183 StG anvertraut, wenn die Verfügungsgewalt über sie auf Grund eines Rechtsgeschäftes oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Verpflichtung erlangt wird, diese Verfügungsgewalt entsprechend der vereinbarten Rückstellungspflicht oder Verwendungspflicht nur im Sinne des Gewaltgebers zu gebrauchen. (T2); Beisatz: Die zivilrechtliche Natur und Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ist unmaßgeblich. (T3)
- 11 Os 79/72
Entscheidungstext OGH 15.09.1972 11 Os 79/72
nur T1
- 9 Os 157/71
Entscheidungstext OGH 28.02.1973 9 Os 157/71
nur T1
- 12 Os 139/73
Entscheidungstext OGH 08.01.1974 12 Os 139/73
nur T2; Beisatz: Erlös aus Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt geliefertem Treibstoff. (T4) Veröff: EvBl 1974/170 S 356
- 9 Os 7/74
Entscheidungstext OGH 11.09.1974 9 Os 7/74
nur T2; Veröff: EvBl 1975/116 S 218 = SSt 45/19
- 9 Os 48/80
nur T2; Beisatz: So schon SSt 34/7, EvBl 1967/43 ua. (T5)
- 9 Os 9/84
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Veruntreuung stellt nicht auf das juristische Eigentum, sondern allein darauf ab, dass die Zueignung eine wirtschaftlich fremde Sache betrifft. (T6)
- 11 Os 143/84
nur T2; Beisatz: Dazu ist es nicht erforderlich, dass, wie bei einem Realkontrakt, sogleich mit dem Verpflichtungsgeschäft auch der Gewahrsam an der Sache begründet wird, sondern es sind auch die zahlreichen Fälle erfasst, in denen der Täter erst nach Entstehung der bezeichneten rechtlichen Verbindlichkeit - aus Gesetz, Dienstpflicht oder Vereinbarung - jenen Gegenstand erlangt, an welchem er wirtschaftliche Interessen eines anderen wahrzunehmen hat. (T7)
- 14 Os 80/87
Vgl auch; nur T1
- 9 Os 164/86
Vgl auch; nur T1; Beisatz: "Anvertrauen" erfolgt gewöhnlich durch Übertragung des Gewahrsams, kann aber auch durch Belassung des Gutes im Gewahrsam des anderen geschehen. (T8)
- 15 Os 143/88
Vgl auch; nur T1
- 11 Os 12/89
nur T1
- 11 Os 168/88
nur T1
- 14 Os 69/89
nur T1
- 13 Os 123/92
Vgl auch; nur T1
- 8 Ob 540/92
nur T1
- 11 Os 50/05w
Auch; Beis wie T3
- 13 Os 69/11p
Entscheidungstext OGH 13.10.2011 13 Os 69/11p
Auch
- 14 Os 73/13m
Entscheidungstext OGH 05.11.2013 14 Os 73/13m
Vgl; Beisatz: Hier: Mangelnde Konkretisierung der Verfügungsmacht über ein Konto (Alleinverfügungsbefugnis oder gemeinsame Zeichnungsberechtigung) und fehlende Feststellungen zu einer Verpflichtung die Verfügungsmacht entsprechend einer vereinbarten Rückstellungs- oder Verwendungspflicht auszuüben. (T9)