RS OGH 1974/9/11 9Os7/74, 15Os56/01 (15Os57/01), 11Os39/05b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1974
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Norm

ABGB §1392 H
ABGB §1422
StGB §133 B
StGB §146 A5

Rechtssatz

Hat der Verkäufer seine Forderungsrechte aus einem Kaufvertrag im Zuge der Vorfinanzierung der Kaufpreisforderungen durch ein Kreditinstitut diesem abgetreten und wurden die Käufer davon verständigt, daß sie künftig nur an das Kreditinstitut schuldbefreiend zahlen können, so sind Geldbeträge, die von den Käufern dennoch an den Verkäufer gezahlt werden, dem Verkäufer nicht anvertraut, sodaß deren Zuneigung durch den Verkäufer nicht dem § 183 StG unterstellt werden kann. Dem Verkäufer kann allerdings bei listiger Herauslockung dieser Beträge in vorgefaßter Schädigungsabsicht Betrug zur Last fallen.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 7/74
    Entscheidungstext OGH 11.09.1974 9 Os 7/74
    Veröff: EvBl 1975/116 S 218 = SSt 45/19
  • 15 Os 56/01
    Entscheidungstext OGH 23.08.2001 15 Os 56/01
    Vgl auch
  • 11 Os 39/05b
    Entscheidungstext OGH 13.12.2005 11 Os 39/05b
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032669

Dokumentnummer

JJR_19740911_OGH0002_0090OS00007_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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