Norm
ABGB §1392 HRechtssatz
Hat der Verkäufer seine Forderungsrechte aus einem Kaufvertrag im Zuge der Vorfinanzierung der Kaufpreisforderungen durch ein Kreditinstitut diesem abgetreten und wurden die Käufer davon verständigt, daß sie künftig nur an das Kreditinstitut schuldbefreiend zahlen können, so sind Geldbeträge, die von den Käufern dennoch an den Verkäufer gezahlt werden, dem Verkäufer nicht anvertraut, sodaß deren Zuneigung durch den Verkäufer nicht dem § 183 StG unterstellt werden kann. Dem Verkäufer kann allerdings bei listiger Herauslockung dieser Beträge in vorgefaßter Schädigungsabsicht Betrug zur Last fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032669Dokumentnummer
JJR_19740911_OGH0002_0090OS00007_7400000_001