Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Die beim Abschluss des Kaufvertrages unterlassene Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes kann durch die bloße nachträgliche Zusendung einer eine entsprechende Klausel enthaltenden Faktura - selbst wenn diese unbeanstandet bleibt - nicht ersetzt werden; eine stillschweigende Vereinbarung wäre nur dann anzunehmen, wenn bei längerer Geschäftsverbindung Fakturen und Lieferscheine immer wieder einen solchen Vermerk enthalten und der Käufer dies hinnimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0020291Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2013