RS OGH 1974/2/26 12Os5/74

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Veröffentlicht am 26.02.1974
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Norm

StGB §127 E
StGB §133 F

Rechtssatz

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Werkzeug zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit übergeben (Arbeitnehmer als Besitzdiener), macht es keinen Unterschied, ob die Arbeitsleistungen, örtlich gesehen, in der Betriebsanlage des Arbeitgebers selbst oder aber an auswärtigen Arbeitsstellen durchgeführt werden, wohin der Arbeitgeber seinen Arbeiter jeweils schickt und wohin dieser das Werkzeug mitnimmt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 5/74
    Entscheidungstext OGH 26.02.1974 12 Os 5/74
    Veröff: EvBl 1974/254 S 550

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0093771

Dokumentnummer

JJR_19740226_OGH0002_0120OS00005_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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