Norm
StGB §127 ERechtssatz
Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Werkzeug zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit übergeben (Arbeitnehmer als Besitzdiener), macht es keinen Unterschied, ob die Arbeitsleistungen, örtlich gesehen, in der Betriebsanlage des Arbeitgebers selbst oder aber an auswärtigen Arbeitsstellen durchgeführt werden, wohin der Arbeitgeber seinen Arbeiter jeweils schickt und wohin dieser das Werkzeug mitnimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0093771Dokumentnummer
JJR_19740226_OGH0002_0120OS00005_7400000_002