Norm
StGB §129 Z2Rechtssatz
Ein Zusammentreffen der jeweils selbständigen Qualifikationen des § 129 StGB ist rechtlich möglich (hier: Wegnahme von Fahrzeugschlüsseln durch Aufbrechen eines Behältnisses und anschließendes Öffnen des Fahrzeuges mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094125Dokumentnummer
JJR_19910220_OGH0002_0130OS00147_9000000_003