Gründe: Helmut P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das zu dem ihm auch angelasteten Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 3 Z 1 StGB schuldig erkannt. Helmut P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das zu dem ihm auch angelasteten Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB einen unbekämpft gebliebenen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann - auch dann, wenn er in das Berufungsurteil aufgenommen wurde - weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (RIS-Justiz RS0043405). Auf die vom Berufungsgericht bejahte Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges ist daher nicht mehr einzugehen (vgl 10 ObS 267/00p mwN). Nur wenn die Hilfe der Behörden zu spät käme ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 3. 1993 beauftragte die klagende Partei die Firma S***** AG mit Ausbauarbeiten der Ennstalbundesstraße B 146 im Baulos "Stainach-Liezen". Die S***** AG begann mit diesen Arbeiten am 29. 3. 1993 im Bereich des Kilometer 54 der Bundesstraße. Die S***** AG war die einzige Vertragspartnerin der klagenden Partei. Sie führte die Arbeiten teils selbst aus, teils beauftragte sie Subunternehmer. Ab 11. 4. 1993 begannen im Bereich des Baustellengeländes und in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Die Drohung mit Gewalt gegen Sachen aus dem Nahebereich der vom Hausrecht geschützten Räume wirkt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und Vermögensverhältnissen an der Wohnung oder Räumlichkeit selbst tatbildlich. Entscheidungstexte 14 Os 110/96 Entscheidungstext OGH 08.10.1996 14 Os 110/96 European Ca... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: § 109 StGB schützt (ua) das Hausrecht im engeren Sinn, worunter das Recht an der eigenen Wohnstätte, als dem Ort, an dem sich die Intimsphäre des Individuums und der Familie in besonderer Weise lokalisiert, verstanden wird. Entscheidungstexte 15 Os 22/95 Entscheidungstext OGH 30.03.1995 15 Os 22/95 E... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Selbst massivste Verletzungen des Hausrechtes in einer Wohnstätte, in welche der Täter ohne Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt eingedrungen ist, sind nicht nach § 109 StGB tatbildlich. Entscheidungstexte 15 Os 22/95 Entscheidungstext OGH 30.03.1995 15 Os 22/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Zur Wohnstätte gehören nach herrschender Auffassung nicht nur Wohnräume, Schlafräume und Wirtschaftsräume, sondern auch die damit eine geschlossene Einheit bildenden Nebenräume, wie etwa Bad, Toilette etc. Ein einzelner Raum einer solchen Wohneinheit könnte nur dann als selbständige Wohnstätte gelten, wenn dessen Bewohner darin einen eigenen Haushalt führte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die *****stadt K***** als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KG K***** räumte der A. *****Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 27. Juli 1978 das Baurecht ein. Die klagende Garagierungsgesellschaft ist die Mieterin des auf der Liegenschaft von der Bauberechtigten errichteten Tiefgaragenobjektes mit 286 Kraftfahrzeugabstellplätzen, dessen Nutzung von der Bauberechtigten der Ä***** eingeräumt worden war. Die klagende Partei betreibt die Garage seit dem ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 11.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Springer als Schriftführer in der Strafsache gegen Alfred Raimund K***** wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB und anderer strafbarer Han... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch umfassenden) Urteil wurde der am 26.April 1949 geborene Bergarbeiter Werner E*** aufgrund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt A/III des Urteilssatzes) und der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt A/I des Urteilssatzes), der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt A/II des Urteilssat... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Sowohl für den Grundtatbestand des Hausfriedensbruches als auch für die Abgrenzung der Deliktsfälle des Abs 1 und Abs 3 des § 109 StGB ist das innere Vorhaben des Täters von entscheidender Bedeutung. In beiden Fällen muß der Tätervorsatz das Bewußtsein umfassen, gegen den Willen des Hausrechtsinhabers zu handeln. Entscheidungstexte 11 Os 7/89 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Hausfriedensbruch an einem unbewohnten Haus oder an einer leerstehenden Wohnung ist begrifflich unmöglich, weil es zum Wesen dieses Deliktes gehört, daß durch Gewalt gegen Personen oder Sachen oder durch Drohung mit solcher Gewalt der gegen das Eindringen bzw gegen den Eintritt anderer gerichtete Willen des das Hausrecht Ausübenden gebeugt, der Eintritt bzw das Eindringen erzwungen wird. Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. April 1970 geborene, mithin jugendliche Angeklagte Thomas P*** (zu I.) des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (in Verbindung mit §§ 109 - unrichtig: Abs. 1 und - Abs. 3 Z 1; 15, 106 Abs. 1; 15, 107 - zu ergänzen: Abs. 1 und - Abs. 2 erster Fall; 125) StGB schuldig erkannt; von weiteren Anklagevorwürfen (betreffend die Vergehen der Sachbeschädigung nach § 12... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther W*** (zu I/A) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 "Abs 1 und" Abs 3 Z 1 und 3 StGB (aus der irrigen Zitierung auch des Abs 1 ist dem Angeklagten nach Lage des Falles ein Nachteil nicht erwachsen; vgl. EvBl 1986/23), (zu I/B) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, (zu I/C) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (die irrige Bezeichnung "215" beruht offenkundig auf einem Schreibfehl... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Drohung mit Gewalt im Sinn des § 109 Abs 1 StGB ist schon dann gegeben, wenn der Täter jemandem, der ihm den Eintritt verwehren will, ankündigt, er werde sich unter Einsatz physischer Gewalt durch eine Sachbeschädigung Zugang zur Wohnung verschaffen. Entscheidungstexte 11 Os 32/87 Entscheidungstext OGH 21.07.1987 11 Os 32/87 Veröff: SSt 58/53 ... mehr lesen...
Gründe: Das Ehepaar Margarete und Manfred R*** wurde der Vergehen des Hausfriedensbruchs nach § 109 "Abs 1 und Abs 2 Z. 3" StGB. (I 1; richtig war die Tat nur dem Offizialtatbestand des § 109 Abs 3 Z. 3 StGB. zu unterstellen: LSK. 1978/73) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (I 2), Manfred R*** überdies des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (II) schuldig erkannt. Darnach haben Margarete und Manfred R*** am 8.November 1986 in Kleinreifling gemeinsam den Ei... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des oben bezeichneten Urteils meldeten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils 'Berufung wegen Strafe' an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung an den Verteidiger am 19.Juli 1985 brachte dieser am 31.Juli 1985 die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Ausführung. Die Anklagebehörde zog ihre Berufung zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde hierauf die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und dies im wesentlichen damit be... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Jänner 1946 geborene Werner A wurde des Verbrechens des versuchten Mords nach § 15, 75 StGB (1), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB (2) und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (Abs 1 und) Abs 3 Z. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Die Zitierung des Abs 1 des § 109 StGB ist angesichts des die Unterstellung unter § 109 Abs 3 Z. 1 StGB deckenden Wahrspruchs offenbar nur auf ein Vergreifen im Ausdruck zurückzuführen (Kiena... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 31. Oktober 1961 geborene Helmut A, der am 24. Dezember 1958 geborene Ernst B und der am 21. September 1960 geborene Peter C des Verbrechens des schweren Diebstahls mit Waffen nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 4 StGB (Punkt I des Urteilsspruches), ferner Peter C des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilsspruches) und Helmut A de... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §109
Rechtssatz: § 109 Abs 3 konsumiert § 109 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 157/77 Entscheidungstext OGH 14.11.1977 10 Os 157/77 Veröff: JBl 1978,160 13 Os 106/84 Entscheidungstext OGH 17.07.1984 13 Os 106/84 Vgl auch; Beisatz: Hier: Offenbar versehentliche Zitierung auch des Abs 1 im Spru... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Deliktsvollendung nach Abs 1, sobald der Täter (ein Mittäter) sich mit dem ganzen Körper in der Wohnstätte des anderen befindet; nach Abs 2 bereits, wenn der Täter mit einem Körperteil (zB Arm) in den fremden Raum gelangt. Entscheidungstexte 10 Os 157/77 Entscheidungstext OGH 14.11.1977 10 Os 157/77 Veröff: JBl 1978,160 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §83StGB §109
Rechtssatz: Hausfriedensbruch konsumiert nicht die dabei vorgenommene Körperverletzung. Entscheidungstexte 12 Os 21/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 21/77 Veröff: SSt 48/31 = EvBl 1977/225 S 495 11 Os 173/80 Entscheidungstext OGH 14.01.1981 11 Os 173/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Hausfriedensbruch setzt immer die Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit Gewalt schon beim Eindringen voraus; dies gilt somit auch für die Fälle des Abs 3 und § 109 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 21/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 21/77 Veröff: SSt 48/31 = EvBl 1977/225 S 495 15 Os 22/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §109
Rechtssatz: Unter "Haus" fällt nicht nur eine Wohnstätte, sondern jedes Haus schlechthin, also auch ein Versammlungsgebäude. Entscheidungstexte 12 Os 21/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 21/77 Veröff: SSt 48/31 = EvBl 1977/225 S 495 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093018 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §28 CaStGB §109StGB §142 E
Rechtssatz: Raub und Hausfriedensbruch, wenn Gewalt über das zur Verwirklichung des Raubes erforderliche Maß hinaus in einer mit der Sachbemächtigung nicht unmittelbar zusammenhängenden Weise gegen Personen oder Sachen angewendet wird. Nur Raub, wenn die zum Eindringen ausgeübte Gewalt nach Plan und Ausführung mit der zur Erlangung der Sachherrschaft über das zu raubende Gut aufgewendeten Kraft z... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §105 EStGB §109
Rechtssatz: Zwischen § 109 Abs 1 StGB und § 105 StGB (§ 106 StGB wurde ausdrücklich aus der Prüfung ausgeklammert) besteht Gesetzeskonkurrenz (Spezialität). Entscheidungstexte 10 Os 76/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os 76/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §109
Rechtssatz: Wenn über den Hausfriedensbruch hinaus gesetzliche Tatbilder verwirklicht wurden, kommen die allgemeinen Bestimmungen über die Haftung nur im Rahmen der eigenen Schuld zur Anwendung. Entscheidungstexte 13 Os 1/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 1/75 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §109
Rechtssatz: Keine Haftung im Rahmen der Mittäterschaft am Hausfriedensbruch für hiebei begangene (andere) Delikte, wenn sie ohne oder gegen den Willen des bloß am Hausfriedensbruch beteiligt Gewesenen verübt wurden. Entscheidungstexte 13 Os 1/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 1/75 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 B10StGB §109
Rechtssatz: Auch wer nicht selbst Eigentümer oder Besitzer der Liegenschaft ist, kann Selbsthilfe ergreifen, weil ein Eingriff in die Gefahrenquelle, um den drohenden Schaden zu verhindern, auch dann Notwehr ( Nothilfe) ist, wenn der Schaden nicht dem Eingreifenden, sondern einem anderen droht ( § 2 lit g StG; Wolff in Klang 2. Auflage 146 ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...