Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art14 Abs4 lita LDG 1984 §100 LDG 1984 §72 Abs1 LDG 1984 §72 Abs1 Z1 LDG 1984 §72 Abs1 Z2 LDG 1984 §92 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg B-VG Art. 14 heute B-VG Art. 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 LDG 1984 §72 Abs1 LDG 1984 §72 Abs1 Z1 LDG 1984 §92 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg BDG 1979 § 94 heute BDG 1979 § 94 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und war zuletzt als Oberlehrer an der Polytechnischen Schule G. tätig. In einem an den Bezirksschulrat Gmunden gerichteten Schreiben vom 12. Februar 2007 erhoben sieben Lehrer dieser Schule verschiedene Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer. Unter Zugrundelegung zweier darin enthaltener Anschuldigungspunkte wurde der Beschwerdeführer durch den Bezirksschulrat Gmunden mit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, welche mit dem Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In der Begründung: seines Antrages führt der Beschwerdeführer nach Wiedergabe des § 30 Abs. 2 VwGG aus, durch die Zuerkennung der aufsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - amtswegige Versetzung in den Ruhestand - Der Beschwerdeführer führt in seinem Aufschiebungsantrag als den ihm drohenden Nachteil ins Treffen, dass er infolge der (im gedachten Fall eines Erfolges seiner Beschwerde) Unterbrechung seiner Unterrichtstätigkeit während der Dauer des verwaltungsgerichtliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für X in Innsbruck. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 19. April 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldbuße in der Höhe von EUR 300,-- verurteilt, weil er am 14. April 2003 während... mehr lesen...
Index: L26007 Lehrer/innen Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 impl;B-VG Art14 Abs4 lita;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z2;LDG 1984 §92;LDHG Tir 1998 §10;LDHG Tir 1998 §2 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt beim Beginn des Fristenlaufes der Verjährungsfrist nach § 72 Abs. 1 Z. 1 LDG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule X in I. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 2. Juni 2003, in seiner berichtigten Fassung laut Beschluss der Disziplinaroberkommission vom 4. März 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer G... mehr lesen...
Index: L26007 Lehrer/innen Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art14 Abs4 lita;LDG 1984 §72 Abs1 Z2;LDG 1984 §92;LDHG Tir 1998 §10;LDHG Tir 1998 §2 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt den Beginn des Fristenlaufes der Verjährungsfrist nach § 72 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 auf die Kenntnis der Dienstpflichtverletzung durch die "zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufene Beh... mehr lesen...
Der im Jahr 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er war im maßgeblichen Tatzeitraum an der Volksschule K (Bezirk Bregenz) tätig. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 14. Dezember 2000 wurde gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, gegen den Beschwerdeführer auf Grund der Disziplinaranzeige der Vorarlberger Landesregier... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0190 E 10. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof zur vergleichbaren Rechtslage des BDG 1979 und des LDG 1984 in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat (Hinweis E 9.9.1997, 95/09/0243, sowie E 16.9.1998, 96/09/0320), ist die dem Einleitungsbeschluss in einem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist (seit mehr als 10 Jahren) an der Hauptschule 1 in P tätig. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 22. Dezember 1997 hat die belangte Behörde einen Beschluss mit folgendem Spruch: gefasst: "Gegen Herrn Hauptschuloberlehrer V, Hauptschule 1, P, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 1 (§ 17 Abs.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §78 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Disziplinarverfahrens reicht es aus, wenn genügend Verdachtsgründe gegen den Beamten (Landeslehrer) vorliegen, welche die Annahme einer Dienstpflichtverletzung rechtfertigen. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0190 E 10. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof zur vergleichbaren Rechtslage des BDG 1979 und des LDG 1984 in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat (Hinweis E 9.9.1997, 95/09/0243, sowie E 16.9.1998, 96/09/0320), ist die dem Einleitungsbeschluss in einem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0190 E 10. März 1999 RS 2 Stammrechtssatz Im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses ist das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Dienstpflichtverletzung erachtet wird, nur in groben Umrissen zu umschreiben. Di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule Aschach tätig. Mit dem als Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluß bezeichneten, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 5. Juni 1996 hat die belangte Behörde gemäß § 92 Abs. 1 LDG 1984 beschlossen, ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin einzuleiten. Der Spruch: diese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1 impl;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0094 5 Stammrechtssatz Der Prozeßgegenstand eines Disziplinarverfahrens wird durch die Bezeichnung des Besch und die Schilderung der Tat, die dem Besch zur Last gelegt werden soll, bestimmt. Im Rahmen der Umgrenzungsfunktion muß die dem Besch vorgeworfene Ta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 94/09/0230 2
(hier: Verweis auf den Suspendierungsbescheid) Stammrechtssatz Verweist der Einleitungsbescheid (Einleitungsbeschluß) nach § 92 LDG 1984 ausdrücklich auf die auch dem Besch zugegangene Disziplinaranzeige, wird diese damit Inhalt des Einleitungsbescheides. Geht aus de... mehr lesen...
Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 28. Februar 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses Bescheides hat folgenden Wortlaut: "1) Sie haben A) trotz zweimaligen Ersuchens von V... mehr lesen...
Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22. Mai 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich einzelner Anschuldigungspunkte ein Disziplinarverfahren einzuleiten sowie hinsichtlich eines der Anschuldigungspunkte das Disziplinarverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §92; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0110 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 94/09/0230 1 Stammrechtssatz Die dem Einleitungsbeschluß in einem Disziplinarverfahren zukommende rechtliche Bedeutung ist in erster Linie darin gelegen, dem beschuldigten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1 impl;LDG 1984 §91;LDG 1984 §92; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0110 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/07/01 97/09/0189 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission muß bei Fällung eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1 impl;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/07 96/09/0038 1 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979 kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 AVG und Abs 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 94/09/0230 1 Stammrechtssatz Die dem Einleitungsbeschluß in einem Disziplinarverfahren zukommende rechtliche Bedeutung ist in erster Linie darin gelegen, dem beschuldigten Beamten gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingel... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission muß bei Fällung eines Einleitungsbeschlusses noch nicht völlige Klarheit darüber haben, ob ein bestimmter Beamter eine Dienstpflichtverletzung begangen hat; dies ist erst in dem der Einleitung des Verfahrens nachfolgenden Ermittlungsverfahren aufzuklären. Ebensowenig muß im Einleitungsbeschluß das dem Beamten zur Last gelegte Verhalten bereits abschließend rechtlich gewürdigt werden (Hinweis E 4.9.1990, 88/09/0013). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der am 20. Jänner 1952 geborene Beschwerdeführer war als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg an der Volksschule XY tätig. Die Vorarlberger Landesregierung erstattete mit Schriftsatz vom 5. Oktober 1993 Disziplinaranzeige an die belangte Behörde, weil der Verdacht bestehe, daß der Beschwerdeführer seine Dienstpflichten verletzt habe. Es werde ihm vorgeworfen, er habe 1. am Mittwoch, den 28.4.1993, im Schulgang der Volksschule XY in An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §92; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/08/0244
Rechtssatz: Verweist der Einleitungsbescheid (Einleitungsbeschluß) nach § 92 LDG 1984 ausdrücklich auf die auch dem Besch zugegangene Disziplinaranzeige, wird diese damit Inhalt des Einleitungsbescheides. Geht aus der Diszi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;LDG 1984 §92; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/08/0244
Rechtssatz: Die dem Einleitungsbeschluß in einem Disziplinarverfahren zukommende rechtliche Bedeutung ist in erster Linie darin gelegen, dem beschuldigten Beamten gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 17. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Dienstpflichtverletzung nach § 47 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) in Verbindung mit § 29 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) (körperliche Züchtigung von Schülern) schuldig erkannt und über sie die Disziplinarstrafe der Geldbuße eines halben Monatsbezuges sowie der Verlust der schulfesten Stelle an der Volksschule X verhängt. H... mehr lesen...
Index: L26001 Lehrer/innen Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art14 Abs4 lita;LDG 1984 §100;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §78 Abs5;LDG 1984 §92;LDHG Bgld 1986 §6 litd;
Rechtssatz: Räumt der zur Festsetzung der Zuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit (einschließlich in Disziplinarangelegenheiten und Leistungsfeststellungsangelegenheiten) nach Art 14 Abs 4 lit a B-VG ber... mehr lesen...