Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/08/0244Rechtssatz
Verweist der Einleitungsbescheid (Einleitungsbeschluß) nach § 92 LDG 1984 ausdrücklich auf die auch dem Besch zugegangene Disziplinaranzeige, wird diese damit Inhalt des Einleitungsbescheides. Geht aus der Disziplinaranzeige klar und in einer dem § 92 LDG 1984 entsprechenden Weise hervor, welches Verhalten dem Besch als Dienstpflichtverletzung angelastet und wie der solcherart angenommenen Sachverhalt (vorläufig) rechtlich beurteilt wird, liegt kein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 92 LDG 1984 vor.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090230.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016