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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/08/29 94/09/0230 2 (hier: Verweis auf den Suspendierungsbescheid)Stammrechtssatz
Verweist der Einleitungsbescheid (Einleitungsbeschluß) nach § 92 LDG 1984 ausdrücklich auf die auch dem Besch zugegangene Disziplinaranzeige, wird diese damit Inhalt des Einleitungsbescheides. Geht aus der Disziplinaranzeige klar und in einer dem § 92 LDG 1984 entsprechenden Weise hervor, welches Verhalten dem Besch als Dienstpflichtverletzung angelastet und wie der solcherart angenommenen Sachverhalt (vorläufig) rechtlich beurteilt wird, liegt kein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 92 LDG 1984 vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090320.X02Im RIS seit
20.11.2000