I. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und war zuletzt als Oberlehrer an der Polytechnischen Schule G. tätig. In einem an den Bezirksschulrat Gmunden gerichteten Schreiben vom 12. Februar 2007 erhoben sieben Lehrer dieser Schule verschiedene Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer. Unter Zugrundelegung zweier darin enthaltener Anschuldigungspunkte wurde der Beschwerdeführer durch den Bezirksschulrat Gmunden mit Besc... mehr lesen...
Der 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist die Volksschule M. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Volksschulen beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 23. September 2003 wurde gemäß § 92 LDG 1984 gegen den Beschwerdeführer auf Grund der gegen ihn erhobenen, in der Folge wiedergegebenen Vorwürfe und den dadurch bestehenden Ver... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der
Begründung: eines die Suspen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellun... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Im Suspendierungsverfahren hat keine abschließende Prüfung des Verschuldens oder des Grades des Verschuldens zu erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004090009.X02 Im RIS seit 10.05.2005 mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0111 E 16. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und versah zuletzt ihren Dienst als Leiterin der Volksschule N. Der angefochtene Bescheid der Kärntner Landesregierung (belangte Behörde) vom 26. März 2001 lautet wie folgt: "Die Dienstbehörde hat aus einem Beschwerdeschreiben von betroffenen Eltern von Schülern der ersten Klasse der Volksschule N das Schuljahres 1999/2000, welches mit 23.7.2000 datiert war, erstmals... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung steht - ebenso wie die vorläufige Suspendierung - in engem Zusammenhang mit dem Verdacht gegen den Beamten (Landeslehrer), eine gravierende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben. Im Suspendierungsverfahren ist nicht nachzuweisen, das... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein ausreichend substanziierter Verdacht gegen den Landeslehrer/die Landeslehrerin wegen einer ausreichend schwer wiegenden Dienstpflichtverletzung vorliegt, obliegt jener Behörde, die zur Entscheidung über die Suspendierung zuständig ist. Sie hat nach Bejahung dieser Frage zu prüfen, ob es erforderlich ist, ihn/si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die angesichts der mit einer Suspendierung zu schützenden Rechtsgüter ist vielfach eine rasche Entscheidung darüber notwendig, ob die Voraussetzungen für ihre Verhängung gegeben sind oder nicht und können an die in der
Begründung: eines die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Vora... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der sich im Wesentlichen auf die Feststellung beschränkt, gegen die Landeslehrerin sei von einigen (nicht näher genannten) Eltern Kritik im Hinblick auf ihre pädagogischen Fähigkeiten und die Gestaltung des Unterrichts sowie die Überforderung von leistungsschwachen Schülern geübt worden, und dass sie eine ma... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Sie ist der Volksschule XY zugeteilt. Mit der für den Amtsführenden Präsident des Landesschulrates für das Burgenland angefochtenen "Verfügung" vom 10. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen des Verdachtes mehrerer Dienstpflichtverletzungen gemäß § 80 Abs. 1 LDG 1984 vorübergehend vom Dienst suspendiert. In der Begründung: der angefochtenen Verfügung wird auf verschiedene Diszip... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs2;LDG 1984 §80 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Tage der Zustellung der Entscheidung der Disziplinarkommission (über die Suspendierung des Bf) endete die vorläufige Suspendierung des Bf, also jene Maßnahme, die Inhalt der vorliegenden Beschwerde war, von Gesetzes wege... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Bis zu seiner Suspendierung versah er als Lehrer an der Hauptschule R, X-Gasse, Dienst. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien, Senat für Lehrer an Hauptschulen, den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 11. September 1989 gemäß § 80 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Die Suspendierung wird ex lege mit der in Rechtskraft erwachsenen Einstellung des Disziplinarverfahrens beendet, sodaß keine Verpflichtung zu einer gesonderten Aufhebung der Suspendierung besteht. Eine erst nach rechtskräftiger E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Anordnung des § 80 Abs 5 erster Satz LDG 1984 endet die Suspendierung spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens. Diese Bestimmung regelt somit ausdrücklich den Fall, zu welchem äußersten Zeitp... mehr lesen...