Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §32;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z2;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Die Bf hat die Jahresabrechnung für ein Schuljahr hinsichtlich ihrer Mehrdienstleistungen (MDL) für einen Monat nicht korrekt vorgenommen. Sie begehrte ihre eigenen MDL rechtswidrig und ist für die Geltendmachung und Verrechnung dieser MDL selbst verantwortlich. Der "falsche Eintrag" der MDL hätte auffalle... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §32;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z2;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Die Bf hat die Jahresabrechnung für ein Schuljahr hinsichtlich ihrer Mehrdienstleistungen (MDL) für einen Monat nicht korrekt vorgenommen. Sie begehrte ihre eigenen MDL rechtswidrig und ist für die Geltendmachung und Verrechnung dieser MDL selbst verantwortlich. Der "falsche Eintrag" der MDL hätte auffalle... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle war (zuletzt) die Volksschule W. Er wurde (zunächst am 17. Juli 2000 von der Dienstbehörde und danach) mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Salzburger Landesregierung vom 24. August 2000 vom Dienst suspendiert. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. März 2001, GZ 40 Vr 1595/... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle war (zuletzt) die Volksschule W. Er wurde (zunächst am 17. Juli 2000 von der Dienstbehörde und danach) mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Salzburger Landesregierung vom 24. August 2000 vom Dienst suspendiert. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. März 2001, GZ 40 Vr 1595/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass das Strafgericht bei der Strafbemessung die Frage des Amtsverlustes gemäß § 27 StGB zu prüfen, diesen jedoch nicht ausgesprochen hatte, zeigt keine Rechtswidrigkeit der Disziplinarstrafe der Entlassung auf (vgl. d... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Anwendung des sogenannten "Untragbarkeitsgrundsatzes" ist nicht strittig und durch die bisherige Judikatur klargestellt (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 21. Oktober 1998, Zl. 98/09/0194, vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, vom 18. Juli 2002, Zl. 99/09/0107, und vom 28. Oktober 2004, Zl. 2003/09/0057). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0107 E 18. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass das Strafgericht bei der Strafbemessung die Frage des Amtsverlustes gemäß § 27 StGB zu prüfen, diesen jedoch nicht ausgesprochen hatte, zeigt keine Rechtswidrigkeit der Disziplinarstrafe der Entlassung auf (vgl. d... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Anwendung des sogenannten "Untragbarkeitsgrundsatzes" ist nicht strittig und durch die bisherige Judikatur klargestellt (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 21. Oktober 1998, Zl. 98/09/0194, vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, vom 18. Juli 2002, Zl. 99/09/0107, und vom 28. Oktober 2004, Zl. 2003/09/0057). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0107 E 18. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder... mehr lesen...
Der im Jahr 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er war im maßgeblichen Tatzeitraum an der Volksschule K (Bezirk Bregenz) tätig. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 14. Dezember 2000 wurde gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, gegen den Beschwerdeführer auf Grund der Disziplinaranzeige der Vorarlberger Landesregier... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, GZ. 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, GZ. 9 Bs 242/93, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz (in der Folge: SGG), teilweise i... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, GZ. 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, GZ. 9 Bs 242/93, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz (in der Folge: SGG), teilweise i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;StGB §12;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Vertrauensverwirkung die Weiterbeschäftigung des Landeslehrers als Beamter unzumutbar, dann k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, der Beschuldigte (Landeslehrer) habe "im Laufe des Umbaues der Schule alle Klassenbücher 'entsorgt'", ist für die Umschreibung des vorgeworfenen Verhaltens im Verdachtsbereich, die nach der Rechtsprechung des VwG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;StGB §12;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Vertrauensverwirkung die Weiterbeschäftigung des Landeslehrers als Beamter unzumutbar, dann k... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §90 Abs1;
Rechtssatz: Unter den dienstrechtlichen Nachteilen iSd § 90 Abs. 1 LDG 1984 können keinesfalls in anderen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich normierte Rechtsfolgen gemeint sein. Die allgemeine Regelung des § 90 Abs. 1 LDG 1984 ändert also nichts daran, dass die (endgü... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §55;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §70 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 3 Abs. 2 und 55 ff GehG 1956, die den Bezug eines Beamten als Bruttobetrag voraussetzen, folgt, dass bei der Berechnung der Höhe der gemäß § 70 Abs. 1 Z. 3 LDG 1984 verhängten Geldstrafe (hier: fünf Monatsbezüge) nicht ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §90 Abs1;
Rechtssatz: Unter den dienstrechtlichen Nachteilen iSd § 90 Abs. 1 LDG 1984 können keinesfalls in anderen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich normierte Rechtsfolgen gemeint sein. Die allgemeine Regelung des § 90 Abs. 1 LDG 1984 ändert also nichts daran, dass die (endgü... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §55;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §70 Abs1 Z3 idF 1995/297;LDG 1984 §70 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 3 Abs. 2 und 55 ff GehG 1956, die den Bezug eines Beamten als Bruttobetrag voraussetzen, folgt, dass bei der Berechnung der Höhe der gemäß § 70 Abs. 1 Z. 3 LDG 1984 verhängten Geldstrafe (hier: fünf Monatsbezüge) nicht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Volkschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule A tätig. Mit dem - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 7. Juli 2000 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht70/07 Schule und Kirche
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1;LDG 1984 §71;RelUnterrichtsG §4;SchUG 1986 §17 Abs1 idF 1993/514;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die Beschwerdeführerin ihrer Verantwortung als Lehrer gegenüber Kindern im Alter von 7 bis 8 Jahren (zweite Schulstufe der... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule in K tätig. Mit (seit 23. Juli 1998 rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 9. Dezember 1997, GZ 37 Vr, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem ... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule in K tätig. Mit (seit 23. Juli 1998 rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 9. Dezember 1997, GZ 37 Vr, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;StGB §27 Abs1;StGB §44 Abs2;
Rechtssatz: Eine disziplinäre Verantwortlichkeit liegt auch dann vor, wenn ein Beamter (hier: Landeslehrer) strafgerichtlich nicht verfolgt worden wäre (Hinweis E 18.12.2001, Zl. 99/09/0089). Diese Überlegungen gelten auch dann, wenn der Verlust des Amtes gemäß § 27... mehr lesen...