Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer (BOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Berufsschule für Sanitär- und Heizungstechnik in 1060 Wien, Mollardgasse 87. Der Beschwerdeführer unterrichtete an dieser Berufsschule die Unterrichtsgegenstände Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Schriftverkehr, Wirtschaftsrechnen mit Buchführung (in der Fachgruppe I) sowie Fachrechnen, Fac... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Ausländerfeindliche Äußerungen eines Lehrers, Beschimpfungen der (ausländischen) Schüler in dieser Hinsicht oder ein herabwürdigendes (in ihrer Achtung und ihrem Ansehen verletzendes) Verhalten gegen Schüler mit ausländischer Muttersprache stellen einen schwer... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Ausländerfeindliche Äußerungen eines Lehrers, Beschimpfungen der (ausländischen) Schüler in dieser Hinsicht oder ein herabwürdigendes (in ihrer Achtung und ihrem Ansehen verletzendes) Verhalten gegen Schüler mit ausländischer Muttersprache stellen einen schwer... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer vom 18. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen der in Spruchpunkt I. dieses Bescheides umschriebenen und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierten Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1999 wurde die vom Beschwerdeführer gegen das genannte Disziplinarerkenntnis vom 18. Jänner 1999 erh... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer vom 18. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen der in Spruchpunkt I. dieses Bescheides umschriebenen und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierten Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1999 wurde die vom Beschwerdeführer gegen das genannte Disziplinarerkenntnis vom 18. Jänner 1999 erh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Berufungsbescheid wurde die mit dem erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnis verhängte Diziplinarstrafe der Entlassung bestätigt. Die damit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Berufungsbescheid wurde die mit dem erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnis verhängte Diziplinarstrafe der Entlassung bestätigt. Die damit... mehr lesen...
Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule V in Osttirol tätig und unterrichtete an dieser Schule die Fächer Englisch, Leibesübungen, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Bildnerische Erziehung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 9. April 1996 wurde der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule V in Osttirol tätig und unterrichtete an dieser Schule die Fächer Englisch, Leibesübungen, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Bildnerische Erziehung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 9. April 1996 wurde der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §52;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §69 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §52;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §69 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grun... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3
VwSlg 13387 A/1991
(hier Entlassung gem § 70 Abs 1 Z 4 LDG 1984) Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sonder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3
VwSlg 13387 A/1991
(hier Entlassung gem § 70 Abs 1 Z 4 LDG 1984) Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sonder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: Mb), geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs 242/93, wurde der Mb für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilwe... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: Mb), geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs 242/93, wurde der Mb für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilwe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 1
(hier zu § 70 Abs 1 LDG 1984) Stammrechtssatz Innerhalb gesetzlicher Strafrahmen darf der VwGH in die Ermessensübung der Beh nicht etwa dadurch eingreifen, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9
(hier zu § 70 Abs 1 Z 4 und § 71 LDG 1984) Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9
(hier zu § 70 Abs 1 Z 4 und § 71 LDG 1984) Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der... mehr lesen...
Der am 11. Feber 1940 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Volksschuloberlehrer in Wien tätig. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 16. Jänner 1991 wurde er gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG), mit Ablauf des 28. Feber 1991 in den Ruhestand versetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Mai 1990 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe in der Zeit von September 1988 bis März 1989 in... mehr lesen...
Der am 11. Feber 1940 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Volksschuloberlehrer in Wien tätig. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 16. Jänner 1991 wurde er gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG), mit Ablauf des 28. Feber 1991 in den Ruhestand versetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Mai 1990 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe in der Zeit von September 1988 bis März 1989 in... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §133;BDG 1979 §134;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;LDG 1984 §103;LDG 1984 §104;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §73 Abs3;
Rechtssatz: Ein Lehrer, der seiner Erziehung, Ausbildung und Aufsicht anvertraute achtjährige bis neunjährige Mädchen in der vom Strafgericht festgestellten Art und Weise sexuell belästigt, erschüttert das in ihn von s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §133;BDG 1979 §134;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;LDG 1984 §103;LDG 1984 §104;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §73 Abs3;
Rechtssatz: Ein Lehrer, der seiner Erziehung, Ausbildung und Aufsicht anvertraute achtjährige bis neunjährige Mädchen in der vom Strafgericht festgestellten Art und Weise sexuell belästigt, erschüttert das in ihn von s... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht bezweckt die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit dienende Ordnungsfunktion. Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, sind im Disziplinarrecht die Ahndungsgesic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Bis zu seiner Suspendierung versah er als Lehrer an der Hauptschule R, X-Gasse, Dienst. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien, Senat für Lehrer an Hauptschulen, den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 11. September 1989 gemäß § 80 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG 198... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Bis zu seiner Suspendierung versah er als Lehrer an der Hauptschule R, X-Gasse, Dienst. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien, Senat für Lehrer an Hauptschulen, den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 11. September 1989 gemäß § 80 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG 198... mehr lesen...