Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0203 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Das Bestehen eines auf gegenseitiger Achtung und Vertrauen zwischen Direktion und Lehrerschaft sowie unter der Kollegenschaft beruhenden Betriebsklimas ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Schule ihren gesetzliche Erziehungs- und Bildungsauftrag ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und war bis zum Herbst 2005 der Hauptschule B zugewiesen. Mit Erledigung vom 28. Juni 2005 verständigte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 davon, dass ihre Versetzung von Amts wegen in den Bezirk Feldkirchen mit 12. September 2005 in Aussicht genommen sei. Auf Grund der Änderung der Schulorganisation sei sie mit Beginn des Schul... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0222 E 20. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Spricht der Bescheid auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 LDG 1984 die Versetzung einer Hauptschullehrerin an ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und war bis zum Herbst 2005 der Hauptschule 2 in S zugewiesen. Mit Erledigung vom 11. Juli 2005 verständigte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 davon, dass ihre Versetzung von Amts wegen in den Bezirk Wolfsberg mit 12. September 2005 in Aussicht genommen sei. Auf Grund der Änderung der Schulorganisation sei sie mit Beginn des Sc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Spricht der Bescheid auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 LDG 1984 die Versetzung einer Hauptschullehrerin an eine - nicht näher genannte - Schule eines Bezirkes aus, hat er somit nicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landeslehrer in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war seine Dienststelle die Tiroler Fachberufsschule für Kraftfahrzeugtechnik in Innsbruck. Mit Note vom 21. Oktober 2004 setzte die belangte Behörde den Beschwerdeführer von ihrer Absicht in Kenntnis, ihn mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2004 von Amts wegen an die Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik in Innsbru... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Ein einer disziplinarrechtlichen Verurteilung zu Grunde liegendes Verhalten eines Beamten kann grundsätzlich zur Entstehung von Konflikten und Spannungen, insbesondere mit seinem Dienstvorgesetzten beitragen. Ein solches Verhalten kann somit (in Abhängigkeit von der Schwere eines allenfalls dem Leiter selbst vorzuwerfenden Fehlverhaltens) gegen die Ann... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis vom 24. April 2002, Zl. 2001/12/0169, ausführte, ist in Ansehung der Prüfung, ob die Spannungsverhältnisse bei Unterbleiben einer Versetzung in Zukunft fortbestehen, von einem rechtmäßigen Verhalten des Leiters auszugehen. Erforderlichenfalls stehen der Dienstbehörde zur Erzwingung eines solchen Verhalte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die von der Behörde hier ins Treffen geführten Umstände (Spannungen an der Schule, insbesondere solche zwischen dem zu versetzenden Landeslehrer und dem Schulleiter) wären aber nur dann geeignet, das für eine Versetzung jedenfalls erforderliche dienstliche Int... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Das Bestehen eines auf gegenseitiger Achtung und Vertrauen zwischen Direktion und Lehrerschaft sowie unter der Kollegenschaft beruhenden Betriebsklimas ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Schule ihren gesetzliche Erziehungs- und Bildungsauftrag im Sinne der Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes erfüllen kann, es b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und war bis zum Beginn des Schuljahres 2004/05 der Hauptschule K zugewiesen. Mit Erledigung vom 15. Juli 2004 teilte der Bezirksschulrat Schärding der Beschwerdeführerin mit, er beabsichtige, sie mit Beginn des Schuljahres 2004/05 gemäß § 19 Abs. 4 und 5 LDG 1984 an die Hauptschule A zu versetzen, und räumte ihr hiezu Einwendungen binnen Frist ein. In ihrer ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Der mit der Versetzung der Beschwerdeführerin verbundene Nachteil im Lehrbetrieb der Hauptschule K - dass keine geprüfte Kunsterzieherin mehr verwendet wird - ist nicht geeignet, das dienstliche Interesse an der Beseitigung eines personellen Überhanges an dieser Schule im Wege der Versetzung eines L... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (... mehr lesen...
Die im Jahre 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Ihr Vorrückungsstichtag ist der 20. Mai 1975. Mit Erledigung vom 1. Dezember 2003 erteilte die Amtsführende Präsidentin des Stadtschulrates für Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 30 LDG 1984 die Weisung, am 1. d.M. im Rahmen einer vorübergehenden Dienstzuteilung gemäß § 21 Abs. 2 LDG 1984 den Dienst an der Hauptschule R, anzutreten. Mit E... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Die in § 19 Abs. 4 LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das absolute Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, 2001/12/0169, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3 Stammrechtssatz Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Beim "Bezirksjugendsingen" handelt es sich um eine einmalige, jährlich wiederkehrende schulische Veranstaltung, während der - gemäß § 19 Abs. 4 LDG 1984 angeordnete - Einsatz als Lehrerin am Schulstandort in Wien 3 täglich erforderlich ist, womit nachvollziehbar das überwiegende dienstliche Interesse an der dauernden Verwendung der Beschwerdeführerin a... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0083 E 23. Juni 1999 RS 6
(hier: auch hinsichtlich einer Vergleichsbetrachtung des
Dienstalters) Stammrechtssatz Eine Vergleichsprüfung im Rahmen der Prüfung dienstlicher Interessen mit anderen für die Versetzung in Betracht kommenden (Mathematiklehrern) Lehrern der Hauptschule ist nur im Rahmen des zweiten Satzes des § 19 Ab... mehr lesen...
Die 1961 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie hat die Lehrbefähigung für die Fächer Englisch und Geschichte/Sozialkunde. Sie war zuletzt, vor der in der Folge dargestellten Personalmaßnahme, an der Hauptschule (HS) Z. tätig. Mit Schreiben vom 6. Juli 2000 wurde die Beschwerdeführerin vom zuständigen Bezirksschulrat (BSR) davon in Kenntnis gesetzt, dass beabsichtigt sei, sie mit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten; bis Anfang Juli 2001 war die Volksschule 18 (VS 18) in Klagenfurt ihre Dienststelle. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG 1984), mit Wirksamkeit vom 11. September 2000 an die Volksschule 14 (VS 14) in Klagenfurt versetzt. Der Verw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0315 E 23. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 19 Abs 4 LDG 1984 kennt zwei Formen der Unzulässigkeit einer Versetzung, nämlich jene nach dem zweiten Satz und jene nach dem ersten Satz. Der Unterschied besteht darin, dass eine Versetzung nach dem zweiten Satz nur dann unzuläs... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0083 E 23. Juni 1999 RS 8
(hier: Die Versetzung der im damaligen Zeitpunkt - August 2001 -
39 Jahre alten Beschwerdeführerin mit dem Vorrückungsstichtag 27.
Februar 1981 an eine andere Hauptschule im selben Schulbezirk
vermag unter dem Gesichtspunkt des Dienstalters selbst dann, wenn
bei Unterlassung der Versetzung keine dienstlichen Interessen
ge... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Das Bestehen eines auf gegenseitiger Achtung und Vertrauen zwischen Direktion und Lehrerschaft sowie unter der Kollegenschaft beruhenden Betriebsklimas ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Schule ihren gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Sinne der Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes erfüllen kann, es besteht also zwisc... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;
Rechtssatz: Die für die Versetzung ins Treffen geführten Umstände (Spannungen an der Schule) wären nur dann geeignet, das für eine Versetzung jedenfalls erforderliche dienstliche Interesse zu begründen, wenn die Konflikte und Spannungen von der Landeslehrerin zumindest mitverursacht wurden; läge das Verschulden daran hingegen klar auf der anderen Seite, dürfte si... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0315 E 23. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 19 Abs 4 LDG 1984 kennt zwei Formen der Unzulässigkeit einer Versetzung, nämlich jene nach dem zweiten Satz und jene nach dem ersten Satz. Der Unterschied besteht darin, dass eine Versetzung nach dem zweiten Satz nur dann unzuläs... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §29;
Rechtssatz: Die Erhebung einer im Ergebnis unberechtigten Privatanklage durch einen Lehrer gegen einen Kollegen stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen Dienstpflichten dar. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Erhebung einer solchen Klage wider besseres Wissen oder ohne im Rahmen des Zumutbaren gebotene Erhebung des maßgeblichen Sachverh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung in einen anderen Schulbezirk war die Beschwerdeführerin, und zwar seit 1997, an der Hauptschule (= HS) T zum Dienst eingeteilt. Nach Verständigung der Beschwerdeführerin von ihrer beabsichtigten Versetzung durch die belangte Behörde erhob sie - anwaltlich vertreten - mit Schreiben vom 10. Oktober 2000 Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0315 E 23. Juni 1999 RS 3 Stammrechtssatz Da es sich bei den wesentlichen wirtschaftlichen Nachteilen iSd § 19 Abs 4 zweiter Satz LDG 1984 um Umstände handelt, die im Allgemeinen der persönlichen Lebenssphäre der Lehrer zuzuordnen sind, die der Dienstbehörde nicht bekannt sind bzw sein müssen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0315 E 23. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 19 Abs 4 LDG 1984 kennt zwei Formen der Unzulässigkeit einer Versetzung, nämlich jene nach dem zweiten Satz und jene nach dem ersten Satz. Der Unterschied besteht darin, dass eine Versetzung nach dem zweiten Satz nur dann unzuläs... mehr lesen...