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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3Stammrechtssatz
Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120159.X01Im RIS seit
24.06.2005