RS Vwgh 2005/9/21 2004/12/0203

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/12/0236 E 29. Juli 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120203.X06

Im RIS seit

02.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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