RS Vwgh 2005/9/21 2004/12/0203

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Ein einer disziplinarrechtlichen Verurteilung zu Grunde liegendes Verhalten eines Beamten kann grundsätzlich zur Entstehung von Konflikten und Spannungen, insbesondere mit seinem Dienstvorgesetzten beitragen. Ein solches Verhalten kann somit (in Abhängigkeit von der Schwere eines allenfalls dem Leiter selbst vorzuwerfenden Fehlverhaltens) gegen die Annahme eines klar überwiegenden Verschuldens des Leiters an einer solchen Konfliktsituation sprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120203.X04

Im RIS seit

02.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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