Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Rechtssatz
Ein einer disziplinarrechtlichen Verurteilung zu Grunde liegendes Verhalten eines Beamten kann grundsätzlich zur Entstehung von Konflikten und Spannungen, insbesondere mit seinem Dienstvorgesetzten beitragen. Ein solches Verhalten kann somit (in Abhängigkeit von der Schwere eines allenfalls dem Leiter selbst vorzuwerfenden Fehlverhaltens) gegen die Annahme eines klar überwiegenden Verschuldens des Leiters an einer solchen Konfliktsituation sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120203.X04Im RIS seit
02.11.2005Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018