RS Vwgh 2005/5/20 2004/12/0159

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Veröffentlicht am 20.05.2005
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Die in § 19 Abs. 4 LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das absolute Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, 2001/12/0169, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120159.X02

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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