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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §64 Abs1;Rechtssatz
Rückstellungen für Lasten aus nicht konsumiertem Urlaub sind im Interesse einer periodengerechten Gewinnabgrenzung nur für jene nicht konsumierten Urlaubsanteile vorzunehmen, für die innerhalb des betreffenden Wirtschaftsjahres ein Urlaubsanspruch entstand, weil die Urlaubsgelder wirtschaftlich gesehen einen Teil des Entgelts für die während des Jahres erbrachte Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers darstellen (Hinweis E 23.1.1974, 1138/72, VwSlg 4635 F/1974, E 26.2.1975, 1125/74, E 5.3.1975, 1128/74; aus E 26.6.1989 88/15/0116, läßt sich hiezu nichts gewinnen, weil es bei diesem nur um die Rückstellung für Urlaubslasten für Zwecke der Einheitsbewertung nach dem BewG ging, die sich ausschließlich am statischen Bewertungsprinzip orientiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130091.X01Im RIS seit
14.01.2002