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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §14;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1993/9, S 123-124;Rechtssatz
Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der Abgabepflichtige am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft rechnen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140173.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009