RS Vwgh 1989/6/26 88/15/0116

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 174;

Rechtssatz

Als Schuld iSd § 64 Abs 1 BewG sind Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen von Dienstnehmern abzugfähig, wenn es sich um Urlaubsansprüche handelt, die bereits bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wobei sich die Frage nach dem Entstehen des Urlaubsanspruches (Urlaubsentschädigungsanspruches, Urlaubsabfindungsanspruches) nach den UrlG richtet. Die Bewertung dieser Passivpost iSd § 64 Abs 1 BewG erfolgt anders als in der Steuerbilanz für ertragsteuerliche Zwecke - nach "statischer" Betrachtungsweise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150116.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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