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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §6 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 298;Rechtssatz
Vereinbarungen, die Ansprüche der Dienstnehmer hins ihrer Entstehung von einer gewissen Mindestdauer des Dienstverhältnisses bzw der dauernden Berufsunfähigkeit, somit aber von ungewissen Ereignissen abhängig machen, sind als aufschiebend bedingt getroffen anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150084.X03Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.10.2008