RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0084

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 298;

Rechtssatz

Vereinbarungen, die Ansprüche der Dienstnehmer hins ihrer Entstehung von einer gewissen Mindestdauer des Dienstverhältnisses bzw der dauernden Berufsunfähigkeit, somit aber von ungewissen Ereignissen abhängig machen, sind als aufschiebend bedingt getroffen anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150084.X03

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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