Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §6;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 379;Rechtssatz
Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche, die möglicherweise in der Zukunft erhoben werden, sind aufschiebend bedingte Lasten, deren Entstehung von einem ungewissen künftigen Ereignis, nämlich dem Auftreten eines Schadens im Verlauf der Gewährleistungsfrist, abhängt, und können daher nicht als Schuldpost angesetzt werden (Hinweis E 24.10.1952, 850/50, VwSlg 649 F/1952).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130282.X01Im RIS seit
14.01.2002