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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §6 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 298;Rechtssatz
Die Qualifikation eines bezahlten Abfertigungsbetrages als zusätzliches Entgelt für geleistete Arbeit ändert nichts daran, daß ein Abfertigungsanspruch erst mit dem Eintritt des Pensionsfalles uneingeschränkt entsteht und bis dahin aufschiebend bedingt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150084.X02Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.10.2008