RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0084

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 298;

Rechtssatz

Die Qualifikation eines bezahlten Abfertigungsbetrages als zusätzliches Entgelt für geleistete Arbeit ändert nichts daran, daß ein Abfertigungsanspruch erst mit dem Eintritt des Pensionsfalles uneingeschränkt entsteht und bis dahin aufschiebend bedingt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150084.X02

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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